Was bekommt man bei 2 Stunden Flugverspätung?

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Flugverspätungen unter drei Stunden am Zielort berechtigen nicht zu Entschädigungen nach EU-Fluggastrechteverordnung. Reguläre Flüge und Pauschalreisen sind davon betroffen. Geldforderungen sind in diesen Fällen nicht zulässig.
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Was bekommt man bei 2 Stunden Flugverspätung?

Wenn sich ein Flug um weniger als drei Stunden verspätet, haben Passagiere nach der EU-Fluggastrechteverordnung keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Dies gilt sowohl für reguläre Flüge als auch für Pauschalreisen.

Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht nur dann eine Entschädigung vor, wenn sich ein Flug um mindestens drei Stunden verspätet. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach der Entfernung des Fluges:

  • Flüge bis 1.500 Kilometer: 250 Euro
  • Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer: 400 Euro
  • Flüge über 3.500 Kilometer: 600 Euro

Darüber hinaus haben Passagiere bei einer Flugverspätung von mehr als zwei Stunden Anspruch auf eine Reihe von Betreuungsleistungen, darunter:

  • Mahlzeiten und Getränke
  • Kommunikation (z. B. Telefonate, E-Mails)
  • Unterkunft (bei Übernachtung)
  • Transport zum und vom Flughafen (bei Übernachtung)

Diese Betreuungsleistungen müssen von der Fluggesellschaft kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Wenn sich ein Flug um weniger als zwei Stunden verspätet, haben Passagiere keine gesetzlichen Ansprüche auf Entschädigung oder betreute Leistungen. Allerdings können Fluggesellschaften in solchen Fällen aus Kulanzgründen Entschädigungen oder andere Leistungen anbieten. Es lohnt sich daher, sich direkt an die Fluggesellschaft zu wenden und nachzufragen.