Welche Zeit zählt bei Flugverspätung?

10 Sicht
Für Fluggäste mit verspäteten Flügen definiert der EuGH einen klaren Zeitpunkt: Die Türöffnung des Flughafens gilt als tatsächliche Ankunftszeit. Dies sichert eine einheitliche Rechtslage.
Kommentar 0 mag

Wann tickt die Uhr? Die Ankunftszeit bei Flugverspätung und die Bedeutung der geöffneten Tür

Flugreisen sind oft mit Unannehmlichkeiten verbunden, insbesondere wenn es zu Verspätungen kommt. Doch wann genau beginnt die Verspätung rechtlich relevant zu werden? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat hier Klarheit geschaffen und einen entscheidenden Zeitpunkt festgelegt: Die Öffnung der Flugzeugtür am Zielflughafen gilt als maßgebliche Ankunftszeit. Diese Regelung schafft eine einheitliche Rechtslage innerhalb der EU und bietet Fluggästen mehr Sicherheit bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.

Bisher gab es unterschiedliche Interpretationen, wann ein Flug als verspätet galt. Manche Airlines bezogen sich auf das Aufsetzen der Räder, andere auf das Andocken am Gate. Diese Uneinheitlichkeit führte zu Verwirrung und erschwerte die Durchsetzung von Fluggastrechten. Die EuGH-Entscheidung zur geöffneten Tür beseitigt diese Grauzone und bietet eine klare und nachvollziehbare Regelung.

Warum die geöffnete Tür?

Der EuGH argumentiert, dass erst mit dem Öffnen der Tür die Passagiere die Möglichkeit haben, das Flugzeug zu verlassen und ihre Reise fortzusetzen. Das bloße Aufsetzen oder das Erreichen des Gates bedeutet nicht, dass die Reise tatsächlich beendet ist. Unvorhergesehene Ereignisse, wie beispielsweise technische Probleme oder fehlendes Bodenpersonal, können die Ankunft am Gate weiter verzögern. Erst die geöffnete Tür signalisiert das Ende der Flugreise und ermöglicht den Passagieren, den Transitbereich zu betreten.

Konsequenzen für Fluggäste:

Die klare Definition der Ankunftszeit hat weitreichende Folgen für Fluggäste. Sie vereinfacht die Berechnung der Verspätung und die Geltendmachung von Ansprüchen auf Entschädigung. Bei einer Verspätung von drei Stunden oder mehr haben Fluggäste gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Berechnung dieser Verspätung basiert nun eindeutig auf dem Zeitpunkt der Türöffnung.

Praktische Tipps für betroffene Passagiere:

  • Dokumentieren Sie die Ankunftszeit: Notieren Sie sich die Uhrzeit, zu der die Flugzeugtür geöffnet wurde. Ein Foto der Anzeigetafel im Flughafen kann ebenfalls hilfreich sein.
  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Die EU-Fluggastrechteverordnung bietet detaillierte Informationen zu Ihren Ansprüchen bei Flugverspätungen.
  • Suchen Sie Unterstützung: Bei Problemen mit der Durchsetzung Ihrer Rechte können Sie sich an die zuständige nationale Durchsetzungsstelle oder an Verbraucherorganisationen wenden.

Die EuGH-Entscheidung zur geöffneten Tür stärkt die Rechte der Fluggäste und schafft Transparenz im Umgang mit Flugverspätungen. Die klare Definition der Ankunftszeit erleichtert die Geltendmachung von Ansprüchen und trägt zu einer faireren Abwicklung von Verspätungsfällen bei.