Welche Elektrogeräte dürfen nicht in den Koffer?

14 Sicht
Lithium-Ionen-Akkus bergen ein Brandrisiko, daher sind Geräte mit solchen Akkus im aufgegebenen Gepäck verboten. Die Gefahr einer Überhitzung und daraus resultierender Brände ist die Ursache dieser Sicherheitsmaßnahme für Flugreisen. Verpacken Sie diese Geräte daher stets im Handgepäck.
Kommentar 0 mag

Vorsicht beim Packen: Elektrogeräte, die nicht in den Koffer dürfen

Bei der Vorbereitung einer Flugreise ist es entscheidend, sich der Sicherheitsbestimmungen bewusst zu sein, insbesondere wenn es um elektronische Geräte geht. Bestimmte Elektrogeräte stellen ein Sicherheitsrisiko dar und sind daher im aufgegebenen Gepäck verboten, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten.

Lithium-Ionen-Akkus: Ein Brandrisiko

Besonders wichtig ist die Beachtung der Vorschriften für Lithium-Ionen-Akkus, die in vielen modernen Elektrogeräten zu finden sind. Diese Akkus bergen ein Brandrisiko, da sie sich überhitzen und zu Bränden führen können. Aus diesem Grund sind Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus im aufgegebenen Gepäck strengstens verboten.

Geräte, die verboten sind, im aufgegebenen Gepäck zu transportieren:

  • Laptops und Tablets mit Lithium-Ionen-Akkus
  • Mobiltelefone und Smartphones mit Lithium-Ionen-Akkus
  • Tragbare Ladegeräte (Powerbanks) mit Lithium-Ionen-Akkus
  • Elektro-Zigaretten und Verdampfer mit Lithium-Ionen-Akkus
  • Drohnen mit Lithium-Ionen-Akkus

Erlaubte Geräte für das Handgepäck:

  • Laptops und Tablets mit Lithium-Ionen-Akkus müssen im Handgepäck transportiert werden.
  • Mobiltelefone und Smartphones mit Lithium-Ionen-Akkus dürfen mitgeführt werden, sofern sie ausgeschaltet sind.
  • Tragbare Ladegeräte (Powerbanks) mit einer Kapazität von bis zu 100 Wattstunden (Wh) dürfen im Handgepäck verstaut werden.
  • Elektro-Zigaretten und Verdampfer dürfen nur im Handgepäck transportiert werden, sofern die Flüssigkeiten in den zugelassenen Behältern verpackt sind.
  • Drohnen dürfen im Handgepäck nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft mitgeführt werden.

Ausnahmen für medizinische Geräte:

Reisende mit medizinischen Geräten, die Lithium-Ionen-Akkus verwenden, müssen die Fluggesellschaft vorab darüber informieren. Die Geräte müssen von einem Arzt verschrieben und mit entsprechenden Unterlagen belegt sein.

Konsequenzen bei Verstößen

Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu ernsthaften Folgen führen, darunter:

  • Verzögerungen am Sicherheitskontrollpunkt
  • Beschlagnahmung der Geräte
  • Geldbstrafen oder andere Strafen

Tipps zum Packen:

  • Überprüfen Sie die Geräte sorgfältig auf Lithium-Ionen-Akkus.
  • Verpacken Sie erlaubte Geräte sicher im Handgepäck.
  • Ziehen Sie die Akkus nach Möglichkeit aus den Geräten heraus.
  • Informieren Sie die Fluggesellschaft im Voraus über medizinische Geräte.

Indem Sie sich dieser Vorschriften bewusst sind und sie befolgen, können Sie die Sicherheit aller Passagiere an Bord des Flugzeugs gewährleisten und eine reibungslose Reise genießen.