Welche Elektrogeräte dürfen nicht ins Handgepäck?

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Handgepäck-Regeln für Elektrogeräte: Lithiumbatterien bis 160 Wh sind erlaubt, höhere Leistungen nicht. Defekte oder beschädigte Geräte/Batterien sind verboten. Genehmigungen für größere Akkus sind erforderlich.
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Handgepäck-Regeln für Elektrogeräte: Vorsicht vor Lithium-Ionen-Akkus

Bei Flugreisen mit Elektrogeräten im Handgepäck gilt es einige wichtige Regeln zu beachten, um Ärger und Verzögerungen zu vermeiden. Die Handhabung von Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ionen-Akkus) steht dabei im Fokus, da deren Sicherheit im Mittelpunkt der Sicherheitsbestimmungen steht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Größe und Leistung der Akkus: Lithiumbatterien bis maximal 160 Wattstunden (Wh) sind in der Regel im Handgepäck erlaubt. Geräte mit höheren Akkuleistungen müssen in das Aufgabegepäck.
  • Defekte oder beschädigte Geräte: Defekte oder beschädigte Elektrogeräte und insbesondere Li-Ionen-Akkus sind absolut verboten. Dies gilt sowohl für Handgepäck als auch für Aufgabegepäck. Eine mögliche Gefahr für die Flugmitarbeiter und Passagiere ist ein wichtiger Grund für diese Regel.
  • Genehmigungen für größere Akkus: Für Lithium-Ionen-Akkus über 160 Wh sind spezielle Genehmigungen erforderlich. Diese müssen im Vorfeld beantragt werden und die genauen Richtlinien variieren je nach Airline und Reiseland. Eine einfache Prüfung der Leistungsangabe auf dem Gerät oder der Verpackung ist nicht ausreichend. Konkrete Informationen erfragen Sie daher direkt bei Ihrer Fluggesellschaft.
  • Weitere Regeln für Elektrogeräte: Neben den Akkus gelten auch allgemeine Regeln für die Verpackung und den Transport von Elektrogeräten im Handgepäck. Sollte das Gerät über die entsprechenden Maße oder Gewichte hinausgehen, kann es durchaus in das Aufgabegepäck transportiert werden müssen. Spezielle Richtlinien der Fluggesellschaft sind an dieser Stelle einzuhalten.

Warum diese Regeln?

Die Sicherheitsbestimmungen bezüglich Li-Ionen-Akkus beruhen auf dem potenziellen Risiko von Feuer und Explosion bei Beschädigung oder Überhitzung. Besonders große Akkus stellen ein erhöhtes Gefahrenpotential dar. Die strikten Regeln der Fluggesellschaften dienen dazu, die Sicherheit aller Passagiere und Flugmitarbeiter zu gewährleisten.

Empfehlungen:

  • Überprüfen Sie die Leistungsangabe: Bevor Sie ein Elektrogerät in Ihr Handgepäck packen, sollten Sie die Wattstunden-Leistung (Wh) des Akkus prüfen. Diese Angabe befindet sich oft auf dem Gerät oder der Verpackung.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft: Jede Fluggesellschaft hat ihre eigenen Richtlinien, insbesondere was die maximal zulässigen Wattstunden bei Lithium-Ionen-Akkus in Handgepäck betrifft. Fragen Sie bei Ihrer Fluggesellschaft nach, bevor Sie Ihre Reise antreten.
  • Sichern Sie Ihre Akkus: Achten Sie darauf, dass Geräte und Akkus ausreichend gesichert und verpackt sind, um Beschädigungen zu vermeiden.

Fazit:

Das Einhalten der Handgepäck-Regeln für Elektrogeräte ist entscheidend für eine reibungslose und sichere Flugreise. Eine sorgfältige Prüfung der Leistungsangaben und die Einhaltung der Richtlinien der jeweiligen Fluggesellschaft sind unverzichtbar.