Bei welchen Lebensmitteln darf man Schimmel wegschneiden?

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Bei Lebensmitteln wie Hartkäse, luftgetrockneten Wurstwaren und Wurzelgemüse kann man Schimmel großzügig wegschneiden. Auch Produkte mit weißem oder blauem Edelschimmel, wie bestimmte Käsesorten, sind im Kühlschrank noch genießbar.

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Schimmel an Lebensmitteln: Wann Wegschneiden erlaubt ist – und wann nicht!

Schimmelpilze sind nicht nur unappetitlich, sondern können auch gesundheitsschädlich sein. Die Frage, ob man verdorbene Lebensmittel retten kann, indem man den sichtbaren Schimmel einfach wegschneidet, ist daher von großer Bedeutung. Die einfache Antwort lautet: Nicht immer! Die Entscheidung hängt entscheidend von der Lebensmittelart und der Art des Schimmels ab.

Lebensmittel, bei denen großzügiges Wegschneiden unter bestimmten Umständen in Ordnung sein kann:

  • Hartkäse: Bei Hartkäse wie Cheddar, Parmesan oder Pecorino Romano kann man befallene Stellen großzügig entfernen (mindestens 2-3 cm um den sichtbaren Schimmel herum). Wichtig ist, dass der Schimmel nur oberflächlich ist und der Käse keine weiche, schleimige Konsistenz aufweist. Der Geruch sollte ebenfalls nicht säuerlich oder unangenehm sein. Auch hier gilt: Im Zweifel wegwerfen!

  • Luftgetrocknete Wurstwaren: Bei Salami, Prosciutto oder ähnlichen Produkten verhält es sich ähnlich wie beim Hartkäse. Oberflächlicher Schimmel kann entfernt werden, wobei großzügiges Abschneiden (mindestens 2 cm) unabdingbar ist. Achten Sie auf die Konsistenz und den Geruch. Weiche Stellen oder ein ungewöhnlicher Geruch sind ein klares Warnsignal.

  • Wurzelgemüse: Kartoffeln, Karotten, Süßkartoffeln und Rote Bete können ebenfalls befallen sein. Hier gilt es, die befallenen Stellen gründlich zu entfernen. Achten Sie darauf, dass keine weichen Stellen oder Verfärbungen vorhanden sind. Sollten sich jedoch Schimmelfäden ins Innere des Gemüses gezogen haben, ist das gesamte Stück zu entsorgen.

  • Lebensmittel mit Edelschimmel: Käsesorten wie Camembert, Brie oder Gorgonzola enthalten bewusst Edelschimmel. Bei diesen Produkten ist ein leichter Schimmelbefall meist unbedenklich. Allerdings sollte man auch hier auf ungewöhnliche Gerüche oder Konsistenzänderungen achten. Ein bereits verdorbener Käse ist nicht mehr genießbar, auch wenn er Edelschimmel enthält.

Lebensmittel, bei denen Wegschneiden niemals ratsam ist:

  • Weichkäse: Bei Weichkäse wie Brie oder Camembert dringt der Schimmel oft tief in das Innere des Käses ein, selbst wenn es nur oberflächlich sichtbar ist. Das Wegschneiden ist daher wirkungslos und riskant.

  • Marmeladen, Konfitüren, Gelees: Die Konsistenz dieser Lebensmittel begünstigt ein schnelles und weitreichendes Schimmelwachstum im Inneren. Selbst wenn nur ein kleiner Schimmelfleck sichtbar ist, ist das gesamte Glas zu entsorgen.

  • Brot und Backwaren: Auch hier dringt der Schimmel oft in das Innere des Produkts. Der Verzehr kann zu gesundheitlichen Problemen führen.

  • Joghurt, Quark, Milchprodukte: Bei flüssigen oder cremigen Milchprodukten breitet sich Schimmel meist unsichtbar im gesamten Produkt aus. Auch hier ist das Wegschneiden nicht ausreichend.

  • Obst und Gemüse mit weicher Schale: Bei Erdbeeren, Himbeeren, Bananen usw. dringt der Schimmel meist tief ins Innere.

Fazit:

Obwohl bei einigen Lebensmitteln das Wegschneiden von Schimmel unter strengen Vorsichtsmaßnahmen möglich erscheint, ist dies immer mit einem Risiko verbunden. Im Zweifel ist es ratsam, das befallene Lebensmittel zu entsorgen. Gesundheit geht vor! Achten Sie stets auf Geruch, Konsistenz und den Umfang des Schimmelbefalls. Ein ungewohnter Geruch oder eine Veränderung der Textur sind immer ein Zeichen dafür, das Lebensmittel wegzuwerfen.