Was darf man alles nicht in den Koffer packen?

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Im aufgegebenen Gepäck dürfen keine gefährlichen Güter wie Waffen, Munition, brennbare Flüssigkeiten oder scharfe Gegenstände transportiert werden. Auch Tiere, lebende Pflanzen und verderbliche Lebensmittel sind nicht zulässig.

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Kofferpacken leicht gemacht: Das gehört definitiv NICHT ins Gepäck!

Der Urlaub steht vor der Tür, die Vorfreude ist riesig – und dann der Stress mit dem Kofferpacken. Neben den Lieblingsklamotten und der Sonnencreme lauert jedoch die Gefahr, unerlaubte Gegenstände einzupacken. Ein unachtsames Detail kann zu erheblichen Problemen am Flughafen führen, von hohen Strafen bis hin zu Flugausfällen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die “No-Go”-Liste für aufgegebenes Gepäck.

Gefährliche Güter: Ein absolutes Tabu!

Die wichtigste Regel lautet: Alles, was potenziell gefährlich sein kann, gehört nicht in den Koffer! Das umfasst selbstverständlich:

  • Waffen aller Art: Von Schusswaffen und Messern über Pfefferspray bis hin zu Schlagstöcken – selbst vermeintlich harmlose Gegenstände wie Taschenmesser können Probleme verursachen, je nach Gesetzgebung des Ziellandes. Auch Spielzeugwaffen sind nicht immer erlaubt und sollten daher lieber zu Hause bleiben.
  • Munition: Dies gilt selbstverständlich für jegliche Art von Munition, egal ob für Schusswaffen oder andere Waffen.
  • Brennbare Flüssigkeiten und Gase: Zündhölzer, Feuerzeuge, Benzin, Lacke, Nagellackentferner und Spraydosen sind allesamt verboten. Auch Flüssigkeiten mit hohem Alkoholgehalt können problematisch sein. Entsprechende Kosmetika sollten in entsprechend kleinen Mengen im Handgepäck transportiert werden.
  • Scharfe und spitze Gegenstände: Scheren, Rasierklingen, Nadeln, Spieße – alles, was Verletzungen verursachen könnte, hat im aufgegebenen Gepäck nichts zu suchen. Auch Scherben von zerbrochenen Gegenständen können gefährlich sein.

Weitere Verbote:

Neben den offensichtlichen Gefahrenquellen gibt es noch weitere Gegenstände, die Sie unbedingt aus Ihrem Koffer lassen sollten:

  • Tiere und lebende Pflanzen: Der Transport von Tieren ist streng reguliert und bedarf einer vorherigen Anmeldung und Genehmigung. Auch lebende Pflanzen unterliegen oft strengen Einfuhrbestimmungen.
  • Verderbliche Lebensmittel: Lebensmittel, die schnell verderben (z.B. Fleisch, Milchprodukte), sollten Sie besser nicht im aufgegebenen Gepäck transportieren, um unangenehme Gerüche und hygienische Probleme zu vermeiden. Insbesondere bei längeren Flugreisen besteht die Gefahr der Verderbung.
  • Batterien: Besondere Vorsicht ist bei Lithium-Ionen-Batterien geboten, die in vielen elektronischen Geräten enthalten sind. Diese müssen oft separat verpackt werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die entsprechenden Bestimmungen.
  • Medikamente: Auch wenn Medikamente unerlässlich sind, sollten Sie sich vor Reiseantritt über die Bestimmungen informieren. Oftmals ist ein ärztliches Attest und eine entsprechende Verpackung erforderlich.
  • Wertvolle Gegenstände und Dokumente: Wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Bargeld oder wichtige Dokumente sollten Sie grundsätzlich im Handgepäck mitführen. So vermeiden Sie Verluste oder Diebstahl.

Im Zweifelsfall lieber nachfragen!

Bei Unsicherheit über die erlaubten Gegenstände ist es immer besser, sich vor der Reise bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu informieren. Auf deren Websites finden Sie detaillierte Informationen zum Transport von Gepäck und verbotenen Gegenständen. Ein Anruf beim Kundenservice klärt alle offenen Fragen und erspart Ihnen unnötigen Stress am Flughafen.

Ein gut vorbereitetes Gepäck sorgt für einen entspannten Reisebeginn. Mit etwas Aufmerksamkeit und Vorbereitung vermeiden Sie böse Überraschungen und können Ihren Urlaub in vollen Zügen genießen!