Wie melde ich mich am Telefon richtig krank?

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Datenschutz ist gewährleistet: Die Praxis übermittelt dem Arbeitgeber lediglich den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und ob es sich um einen Erst- oder Folgeantrag handelt. Persönliche Daten des Patienten und diagnostische Details bleiben vertraulich. Der Arbeitgeber erhält nur die notwendigen Informationen zur Krankmeldung.

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So melden Sie sich richtig am Telefon krank

Wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. In der Regel erfolgt die Krankschreibung telefonisch. Dabei ist es wichtig, einige Regeln zu beachten, um eine korrekte und ordnungsgemäße Krankmeldung zu gewährleisten.

Wer ist zuständig für die Krankmeldung?

Für die Krankmeldung ist in der Regel der Arbeitnehmer selbst verantwortlich. In Ausnahmefällen kann eine Vertretungsperson die Meldung vornehmen, wenn der Arbeitnehmer dazu nicht in der Lage ist (z. B. bei Bewusstlosigkeit).

Wann muss die Krankmeldung erfolgen?

Die Krankmeldung muss unverzüglich erfolgen, sobald Sie wissen, dass Sie arbeitsunfähig sind. Bei einer Erkrankung innerhalb der Arbeitszeit ist die Meldung noch am selben Tag vorzunehmen. Bei einem Krankheitsfall außerhalb der Arbeitszeit muss die Meldung am nächsten Arbeitstag erfolgen.

Welche Informationen müssen bei der Krankmeldung angegeben werden?

Bei der Krankmeldung müssen folgende Informationen angegeben werden:

  • Name und Vorname des Arbeitnehmers
  • Telefonnummer des Arbeitnehmers (für Rückfragen)
  • Datum des ersten Krankheitstages
  • Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Ob es sich um einen Erst- oder Folgeantrag handelt
  • Information, ob eine ärztliche Bescheinigung vorliegt (AU-Schein)

Wie erfolgt die Krankmeldung?

Die Krankmeldung erfolgt in der Regel telefonisch. Der Arbeitnehmer ruft in der Praxis des behandelnden Arztes an und meldet sich krank. Der Arzt stellt daraufhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Schein) aus. Diese kann entweder per Post an den Arbeitgeber oder direkt an den Arbeitnehmer geschickt werden. Anschließend sendet der Arzt die Krankmeldung an die zuständige Krankenkasse.

Was ist bei einer längeren Erkrankung zu beachten?

Bei einer längerfristigen Erkrankung muss der Arbeitnehmer regelmäßig seinen Arbeitgeber über den Stand der Arbeitsunfähigkeit informieren. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage einer neuen AU-Bescheinigung.

Datenschutz

Die Praxis des Arztes übermittelt dem Arbeitgeber lediglich den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und ob es sich um einen Erst- oder Folgeantrag handelt. Persönliche Daten des Patienten und diagnostische Details bleiben vertraulich. Der Arbeitgeber erhält nur die notwendigen Informationen zur Krankmeldung.