Wann muss man spätestens die Krankmeldung beim Arbeitgeber abgeben?
Die unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber ist Pflicht. Laut Entgeltfortzahlungsgesetz muss die Arbeitsunfähigkeit direkt mitgeteilt werden. Eine ärztliche Bescheinigung ist spätestens am dritten Krankheitstag vorzulegen, sofern der Arbeitgeber keine frühere Vorlage verlangt. Achten Sie auf die internen Richtlinien Ihres Unternehmens.
Krankmeldung beim Arbeitgeber: Fristen und wichtige Aspekte
Die Krankmeldung ist ein Thema, das jeden Arbeitnehmer betrifft. Unvorhergesehene Erkrankungen können uns alle treffen und es ist wichtig zu wissen, welche Pflichten man gegenüber dem Arbeitgeber hat, um Komplikationen zu vermeiden. Wann genau muss man die Krankmeldung abgeben und was gilt es zu beachten? Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte.
Die unverzügliche Meldepflicht: So schnell wie möglich!
Sobald Sie feststellen, dass Sie arbeitsunfähig sind, sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber zu informieren. Das bedeutet: So schnell wie möglich! Dies ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Es geht darum, den Arbeitgeber frühzeitig über Ihre Abwesenheit in Kenntnis zu setzen, damit dieser entsprechend planen kann.
Die Meldung sollte idealerweise telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wichtig ist, dass Sie die Information so weitergeben, dass sie den Arbeitgeber auch erreicht. Eine SMS an den privaten Chat des Chefs, der gerade im Urlaub ist, ist beispielsweise nicht ausreichend.
Die ärztliche Bescheinigung: Wann ist der “Gelbe Schein” fällig?
Neben der unverzüglichen Meldung der Arbeitsunfähigkeit ist auch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (auch “Gelber Schein” genannt) erforderlich. Die gesetzliche Frist hierfür ist der dritte Tag der Erkrankung. Das bedeutet, wenn Sie am Montag erkranken, muss die Bescheinigung spätestens am Mittwoch beim Arbeitgeber vorliegen.
Achtung: Die Ausnahmebestimmung!
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Ihr Arbeitgeber kann in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festlegen, dass die ärztliche Bescheinigung bereits früher vorgelegt werden muss. Informieren Sie sich daher unbedingt über die internen Richtlinien Ihres Unternehmens. Es ist durchaus üblich, dass Unternehmen eine Vorlage ab dem ersten Krankheitstag verlangen.
Was passiert, wenn man die Fristen versäumt?
Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend. Werden diese versäumt, kann dies im schlimmsten Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Dazu können beispielsweise eine Abmahnung oder sogar die Verweigerung der Lohnfortzahlung gehören.
Zusammenfassend: Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Unverzügliche Meldung: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
- Ärztliche Bescheinigung: Legen Sie die Bescheinigung spätestens am dritten Krankheitstag vor.
- Interne Richtlinien beachten: Informieren Sie sich über die spezifischen Regelungen Ihres Unternehmens bezüglich Krankmeldungen.
- Sicherstellen, dass die Meldung ankommt: Wählen Sie einen geeigneten Kommunikationsweg.
- Fristen einhalten: Vermeiden Sie arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Fazit:
Die rechtzeitige und korrekte Krankmeldung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses. Indem Sie sich über Ihre Pflichten informieren und diese einhalten, vermeiden Sie unnötigen Ärger und tragen zu einem reibungslosen Ablauf im Unternehmen bei. Im Zweifelsfall sollten Sie immer das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen, um Missverständnisse zu vermeiden.
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