Wie meldet man sich beim Arzt krank?
Die digitale Krankschreibung vereinfacht den Prozess für Arbeitgeber. Versicherte erhalten weiterhin eine Kopie für ihre Akten, während die Daten direkt an die Krankenkasse übermittelt werden. Seit dem 7. Dezember 2023 ist auch die telefonische Krankschreibung wieder möglich, was zusätzliche Flexibilität bietet.
Krankmelden beim Arzt: So geht’s im digitalen Zeitalter
Wer krank ist, sollte sich schonen und dem Körper die nötige Ruhe gönnen. Doch bevor man sich ins Bett kuschelt, muss der Arbeitgeber informiert und die Krankschreibung beim Arzt eingeholt werden. Doch wie funktioniert das heute eigentlich genau im Zeitalter der Digitalisierung und der telefonischen Krankschreibung?
Bis vor Kurzem war der Weg zum Arzt für die Krankschreibung unumgänglich. Mittlerweile hat die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) den Prozess deutlich vereinfacht. Der lästige Papierkram entfällt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer weitgehend. Der Arzt erstellt die Krankschreibung digital und übermittelt sie direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitnehmer erhält weiterhin eine Ausfertigung für seine Unterlagen, muss sich aber nicht mehr selbst um die Weiterleitung an den Arbeitgeber und die Krankenkasse kümmern. Diese digitale Lösung spart Zeit und Aufwand und minimiert Fehlerquellen.
Ein wichtiger Punkt ist die Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Diese bleibt weiterhin bestehen und sollte so schnell wie möglich, idealerweise noch am ersten Krankheitstag, erfolgen. Dabei genügt in der Regel eine kurze Information über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer. Die Details regelt der jeweilige Arbeits- oder Tarifvertrag.
Seit dem 7. Dezember 2023 gibt es zusätzlich die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung. Diese bietet gerade bei leichten Erkrankungen, die nur eine kurze Krankschreibung erfordern, mehr Flexibilität. Ein Arztbesuch in der Praxis ist somit nicht immer zwingend notwendig. Die Dauer der telefonischen Krankschreibung ist jedoch begrenzt und die Regelung kann je nach Krankenkasse variieren. Es empfiehlt sich daher, sich bei der eigenen Krankenkasse über die genauen Bedingungen zu informieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- eAU: Der Arzt übermittelt die Krankschreibung digital an die Krankenkasse. Der Arbeitnehmer erhält eine Kopie.
- Arbeitgeber informieren: Unverzüglich am ersten Krankheitstag über die Arbeitsunfähigkeit informieren.
- Telefonische Krankschreibung: Seit dem 7. Dezember 2023 wieder möglich, jedoch mit begrenzter Dauer. Details bei der Krankenkasse erfragen.
Trotz der digitalen Vereinfachungen ist es ratsam, bei längerer Krankheit oder unklaren Symptomen den Arzt persönlich aufzusuchen. Nur so kann eine umfassende Diagnose gestellt und die bestmögliche Behandlung gewährleistet werden. Die digitale Krankschreibung und die telefonische Option dienen der Vereinfachung in leichteren Fällen, ersetzen aber nicht den persönlichen Arztkontakt, wenn dieser medizinisch notwendig ist.
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