Wo darf man Schimmel wegschneiden?
Bei luftgetrockneten Produkten wie Schinken oder Salami am Stück kann Schimmel entfernt werden. Bei Aufschnitt, auch getrocknetem, muss die gesamte Ware entsorgt werden.
Schimmel im Lebensmittel: Wann wegschneiden, wann wegwerfen?
Schimmelbefall in Lebensmitteln ist ein häufiges Problem, das viele vor die Frage stellt: Wegschneiden oder wegwerfen? Die Antwort ist leider nicht immer einfach und hängt stark von der Art des Lebensmittels und der Art des Schimmelbefalls ab. Ein pauschales „Wegschneiden ist okay“ ist gefährlich und kann gesundheitliche Risiken bergen.
Der Irrglaube vom einfachen Abschneiden: Viele glauben, man könne Schimmel einfach mit dem Messer entfernen und den Rest bedenkenlos verzehren. Dies ist jedoch nur in sehr begrenzten Fällen korrekt. Schimmelpilze bilden unsichtbare, fadenförmige Strukturen (Hyphen), die sich weit in das Lebensmittel hinein erstrecken können – oft weit über das sichtbare Myzel hinaus. Selbst wenn man den sichtbaren Schimmel entfernt, können sich mikroskopisch kleine Sporen und Hyphen bereits im Inneren des Lebensmittels verteilt haben. Diese können Toxine produzieren, die gesundheitsschädlich sind, auch wenn sie nicht mehr sichtbar sind.
Wann das Wegschneiden (vielleicht) in Frage kommt:
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Hartkäse: Bei Hartkäse mit fester Konsistenz wie Parmesan oder Pecorino kann man in manchen Fällen einen großzügigen Bereich um den Schimmelbefall herum entfernen (mindestens 2-3 cm). Der verbleibende Käse sollte jedoch sorgfältig auf weitere Anzeichen von Schimmel untersucht werden. Auch hier ist Vorsicht geboten: Bei unsicherem Befund lieber wegwerfen!
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Luftgetrocknete Wurst (in begrenztem Umfang): Bei luftgetrockneten Produkten wie Schinken oder Salami am Stück kann man den befallenen Bereich großzügig entfernen. Wichtig ist hier jedoch, dass der Schimmel nur oberflächlich ist und nicht in das Innere des Produkts eingedrungen ist. Ein penetranter, ungewöhnlicher Geruch deutet auf einen tiefergehenden Befall hin und erfordert die Entsorgung des gesamten Produkts. Aufschnitt, auch getrockneter, gehört hier nicht dazu.
Wann das Wegschneiden absolut tabu ist:
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Weichkäse: Weichkäse wie Camembert oder Brie ist besonders anfällig für Schimmelbefall, der schnell ins Innere dringt. Hier ist das Wegschneiden sinnlos und gefährlich.
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Aufschnitt: Bei Aufschnitt aller Art, egal ob gekocht, gebraten oder getrocknet, ist die Entsorgung des gesamten Produktes notwendig. Die dünnen Scheiben ermöglichen eine rasche Ausbreitung des Schimmels.
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Brot: Ähnlich wie bei Aufschnitt verteilt sich Schimmel im Brot schnell und tiefgreifend. Auch hier ist ein Wegschneiden nicht empfehlenswert.
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Obst und Gemüse: Schimmelbefall an Obst und Gemüse sollte immer zum sofortigen Wegwerfen führen. Die Ausbreitung ist schnell und die Gefahr der Toxinbildung hoch.
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Marmelade, Konfitüre, Joghurt: Diese Lebensmittel bieten Schimmelpilzen ideale Bedingungen zur schnellen Vermehrung. Ein Risiko besteht, dass die ganze Lebensmittelmenge kontaminiert ist.
Fazit: Im Zweifel lieber wegwerfen! Die Gesundheit geht vor. Bei Unsicherheit über den Umfang des Schimmelbefalls ist es immer ratsamer, das Lebensmittel zu entsorgen, anstatt ein Risiko einzugehen. Der Verlust des Lebensmittels ist weniger schädlich als mögliche gesundheitliche Folgen durch den Verzehr schimmelbefallener Produkte. Achten Sie auf eine hygienische Lagerung von Lebensmitteln, um Schimmelbefall von vornherein zu vermeiden.
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