Welche Rechte habe ich bei Flugannullierung?
Bei einer Flugannullierung hat der Fluggast folgende Rechte: Rückerstattung der Ticketkosten, alternative Beförderung und ggf. Rückflug zum ursprünglichen Abflugort (gemäß Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004).
Flugannullierung: Ihre Rechte im Überblick
Ein geplanter Urlaub, ein wichtiges Geschäftstreffen – und dann die Hiobsbotschaft: Ihr Flug wurde annulliert. Was nun? Nicht verzagen, denn als Fluggast haben Sie in solchen Fällen klar definierte Rechte, die Ihnen durch die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 zugesichert werden. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Ansprüche und wie Sie diese geltend machen können.
Die wichtigsten Rechte bei Flugannullierung:
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 räumt Ihnen im Falle einer Flugannullierung grundsätzlich drei zentrale Rechte ein:
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Rückerstattung des Ticketpreises: Sie haben Anspruch auf die volle Rückerstattung des Ticketpreises für den annullierten Flugabschnitt, und zwar innerhalb von sieben Tagen. Dies gilt auch für Teilstrecken, die Sie aufgrund der Annullierung nicht mehr antreten können. Alternativ können Sie eine Umbuchung auf einen späteren Flug zum Zielort akzeptieren.
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Alternative Beförderung: Die Airline ist verpflichtet, Ihnen eine alternative Beförderung zum Zielort anzubieten. Dies kann ein Flug mit einer anderen Airline, zu einem anderen Zeitpunkt oder sogar eine alternative Reiseart (z.B. Zug oder Bus) sein. Die Airline muss sich um die Organisation der alternativen Beförderung kümmern und die damit verbundenen Kosten tragen.
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Betreuungsleistungen: Während Sie auf die alternative Beförderung warten, hat die Airline für Ihre Betreuung zu sorgen. Dies umfasst Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Umfang, zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxe sowie gegebenenfalls eine Hotelübernachtung, wenn die alternative Beförderung erst am nächsten Tag möglich ist.
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Entschädigung: Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und variiert zwischen 250 und 600 Euro. Ausnahmen gelten, wenn die Airline die Annullierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände, wie z.B. extremer Wetterbedingungen oder Streiks im Luftverkehr, nicht vermeiden konnte. Wichtig: Die Beweislast für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände liegt bei der Airline.
Rückflug zum Abflugort: Wurde ein Anschlussflug annulliert, haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugort.
Wie machen Sie Ihre Rechte geltend?
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Dokumentieren Sie alles: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, wie z.B. Ihre Buchungsbestätigung, den Annullierungsnachweis und Belege für entstandene Kosten (z.B. Hotel, Verpflegung).
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Kontaktieren Sie die Airline: Wenden Sie sich direkt an die Airline und schildern Sie Ihr Anliegen. Verweisen Sie dabei explizit auf die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004.
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Schalten Sie die Schlichtungsstelle ein: Kommen Sie mit der Airline nicht zu einer Einigung, können Sie sich an die zuständige nationale Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden.
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Rechtliche Schritte einleiten: Als letzte Möglichkeit können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.
Fazit: Eine Flugannullierung ist ärgerlich, aber Sie müssen die Situation nicht hilflos hinnehmen. Kennen Sie Ihre Rechte und setzen Sie diese durch! Eine gute Vorbereitung und Dokumentation sind dabei entscheidend.
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