Wie lange wird der Führerschein bei Trunkenheit am Steuer entzogen?

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Bei Trunkenheit am Steuer droht ein Fahrverbot. Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate eingezogen. Je nach Schwere des Vergehens kann der Entzug auch bis zu fünf Jahre dauern. Diese Regelung gilt als Standardmaßnahme im Bußgeldkatalog.

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Führerscheinentzug wegen Trunkenheit am Steuer: Eine Frage der Promille und Konsequenzen

Trunkenheit am Steuer ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine gravierende Ordnungswidrigkeit und unter Umständen sogar eine Straftat mit weitreichenden Folgen. Neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg droht vor allem der Führerscheinentzug. Doch wie lange genau wird die Fahrerlaubnis entzogen und von welchen Faktoren hängt die Dauer ab? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Führerscheinentzugs bei Alkoholfahrten und versucht, die komplexen Zusammenhänge verständlich darzustellen.

Die Promillegrenzen und ihre Bedeutung:

In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5 Promille für Autofahrer. Wer mit einem höheren Wert im Blut erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit. In diesem Fall liegt in der Regel eine Straftat vor, selbst wenn es zu keinem Unfall gekommen ist.

Der Führerscheinentzug: Ab wann und wie lange?

  • Ordnungswidrigkeit (0,5 bis 1,09 Promille): Auch wenn noch keine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt, kann bereits ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs kommt oder bereits Punkte in Flensburg vorhanden sind.
  • Straftat (ab 1,1 Promille): Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut oder einer vergleichbaren Atemalkoholkonzentration wird der Führerschein in der Regel entzogen. Die Mindestdauer des Entzugs beträgt sechs Monate. Diese Frist kann sich jedoch erheblich verlängern, je nachdem, wie hoch der Promillewert war und ob es zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam.
  • Wiederholungstäter: Wer bereits in der Vergangenheit wegen Trunkenheit am Steuer auffällig geworden ist, muss mit einer deutlich längeren Entzugsdauer rechnen. In Extremfällen kann der Führerschein sogar dauerhaft entzogen werden.

Weitere Faktoren, die die Dauer beeinflussen:

Neben dem reinen Promillewert spielen noch weitere Faktoren eine Rolle bei der Festlegung der Entzugsdauer:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs: Hat der Fahrer durch sein Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet?
  • Verursachter Unfall: Kam es durch die Trunkenheitsfahrt zu einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden?
  • Vorgeschichte des Fahrers: Gab es bereits frühere Verurteilungen wegen Trunkenheit am Steuer oder anderer Verkehrsdelikte?
  • Geständigkeit und Reue: Zeigt der Fahrer Reue und Bereitschaft zur Aufarbeitung der Tat?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU):

Nach Ablauf der Entzugsdauer ist es nicht automatisch möglich, den Führerschein wiederzuerlangen. In den meisten Fällen wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Diese dient dazu, die Fahreignung des Betroffenen zu überprüfen und sicherzustellen, dass er sich zukünftig nicht mehr alkoholisiert ans Steuer setzt. Die MPU ist ein komplexer Prozess, der aus einem medizinischen Teil, einem psychologischen Gespräch und gegebenenfalls Leistungstests besteht. Die Kosten für die MPU trägt der Betroffene selbst.

Der Weg zurück zum Führerschein:

Um den Führerschein nach Ablauf der Entzugsdauer und bestandener MPU wiederzuerlangen, muss ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Dabei sind verschiedene Unterlagen vorzulegen, darunter der Nachweis über die bestandene MPU, ein aktuelles Passfoto und ein Sehtest.

Fazit:

Der Führerscheinentzug wegen Trunkenheit am Steuer ist eine ernstzunehmende Konsequenz, die das Leben der Betroffenen erheblich beeinträchtigen kann. Die Dauer des Entzugs hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Promillewert, der Gefährdung des Straßenverkehrs und der Vorgeschichte des Fahrers. Neben dem Verlust der Fahrerlaubnis drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und gegebenenfalls eine strafrechtliche Verurteilung. Wer alkoholisiert am Steuer erwischt wird, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen und sich auf einen langen und oft kostspieligen Weg zurück zum Führerschein einstellen. Die beste Strategie ist daher, Alkohol und Autofahren strikt voneinander zu trennen.