Kann man sich nachträglich AU holen?
Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit rückwirkender Wirkung ist eingeschränkt. Eine nachträgliche Beglaubigung vergangener Tage ist selten möglich und bedarf einer sorgfältigen Prüfung des Arztes. In der Regel wird nur eine kurzfristige Rückdatierung von maximal drei Tagen akzeptiert.
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Kann man sich nachträglich AU holen? – Ein Rückblick auf die Möglichkeiten und Grenzen
Die Frage, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nachträglich ausgestellt werden kann, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Die kurz und knapp formulierte Antwort lautet: Ja, aber nur unter strengen Voraussetzungen und in der Regel nur für einen sehr begrenzten Zeitraum. Die Möglichkeit, eine AU rückwirkend zu erhalten, ist stark eingeschränkt und hängt maßgeblich vom Ermessen des behandelnden Arztes ab.
Die gängige Praxis sieht vor, dass eine AU nur für den Zeitraum ausgestellt wird, in dem der Arzt den Patienten tatsächlich untersucht und die Arbeitsunfähigkeit diagnostiziert hat. Eine nachträgliche Beglaubigung vergangener Tage, die bereits verstrichen sind, stellt daher eine Ausnahme dar und wird nur in äußerst begründeten Ausnahmefällen gewährt. Der Arzt muss die Arbeitsunfähigkeit im Nachhinein glaubhaft rekonstruieren können, was oftmals schwierig ist.
Welche Gründe können zu einer nachträglichen AU führen?
Eine nachträgliche AU könnte in Betracht gezogen werden, wenn beispielsweise:
- Unvorhergesehene Ereignisse die rechtzeitige Ausstellung der AU verhindert haben (z.B. akute Erkrankung des Arztes, schwerwiegender technischer Ausfall in der Praxis). Auch hier ist eine glaubhafte Dokumentation des Ereignisses essentiell.
- Verzögerte Diagnose: Die Arbeitsunfähigkeit wurde erst nachträglich, aufgrund weiterer Untersuchungen oder im Verlauf der Erkrankung, festgestellt. Auch in diesem Fall benötigt der Arzt zwingend entsprechende medizinische Belege.
- Nachträgliche Dokumentation: Der Patient hat aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. akute Erkrankung, Schockzustand) die Ausstellung der AU versäumt und kann dies glaubwürdig darlegen.
Welche Grenzen gibt es?
Die Grenzen sind eng gesteckt: Eine weit zurückliegende Rückdatierung wird nahezu immer abgelehnt. Die meisten Ärzte akzeptieren eine nachträgliche Ausstellung der AU nur für maximal drei Tage. Eine längere Rückdatierung ist extrem unwahrscheinlich und erfordert eine umfassende und lückenlose Dokumentation des Krankheitsverlaufs durch den Arzt. Die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen nachträglichen AU-Ausstellung sinkt mit zunehmender Dauer zwischen dem eigentlich arbeitsunfähigen Zeitraum und dem Ausstellungsdatum exponentiell.
Was sollte man tun, wenn man eine nachträgliche AU benötigt?
Im Falle einer notwendigen nachträglichen AU sollte man sich so schnell wie möglich an den behandelnden Arzt wenden und die Situation ausführlich und ehrlich schildern. Es ist essentiell, alle relevanten Informationen und Beweise (z.B. Arztbriefe, Zeugenaussagen, falls zutreffend) vorzulegen, um die Glaubwürdigkeit der Aussage zu unterstützen. Der Arzt wird dann im Rahmen seiner Möglichkeiten entscheiden, ob eine nachträgliche Ausstellung der AU medizinisch gerechtfertigt und möglich ist.
Fazit:
Eine nachträgliche AU ist keine Selbstverständlichkeit. Sie ist an strenge Voraussetzungen gebunden und erfordert eine sorgfältige Prüfung durch den Arzt. Ein frühzeitiges Handeln und eine offene Kommunikation mit dem Arzt erhöhen die Chancen auf eine positive Entscheidung. Die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Ausstellung sinkt jedoch deutlich mit zunehmender zeitlicher Distanz zum tatsächlich arbeitsunfähigen Zeitraum. Im Zweifelsfall sollte man sich frühzeitig juristischen Rat einholen.
#Au Antrag#Krankmeldung#Nachträgliche AuKommentar zur Antwort:
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