Wann 600 € Flugentschädigung?

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Die Höhe der Fluggastrechte-Entschädigung variiert je nach Flugstrecke. Für kurze Strecken bis 1500km sind es 250€, für mittelgroße bis 3500km 400€ und für Langstrecken über 3500km 600€. Die Bestimmungen basieren auf der EU-Fluggastrechte-Verordnung.
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Wann steht Ihnen eine Flugentschädigung von 600 € zu?

Im Rahmen der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab.

Wann steht Ihnen eine Entschädigung von 600 € zu?

Eine Entschädigung von 600 € steht Ihnen zu, wenn Ihr Flug auf einer Langstrecke über 3.500 km annulliert, verspätet oder überbucht wurde. Als Langstrecken gelten Flüge, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) starten oder landen.

Beispiele für Langstrecken:

  • Flüge von Europa in die Vereinigten Staaten
  • Flüge von Europa nach Asien
  • Flüge von Europa nach Australien

Bedingungen für die Entschädigung:

Um Anspruch auf eine Entschädigung von 600 € zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Flug muss von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden oder von einem EU-Flughafen abfliegen.
  • Die Annullierung, Verspätung oder Überbuchung muss durch die Fluggesellschaft verschuldet worden sein.
  • Sie müssen am Check-in-Schalter oder am Gate über die Annullierung, Verspätung oder Überbuchung informiert worden sein.

Ausnahmen:

Es gibt einige Ausnahmen von der Entschädigungsregelung, beispielsweise wenn die Annullierung, Verspätung oder Überbuchung durch außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter, Streiks oder Sicherheitsbedenken verursacht wurde.

So beantragen Sie eine Entschädigung:

Um eine Flugentschädigung von 600 € zu beantragen, sollten Sie:

  • Die Fluggesellschaft kontaktieren und eine Entschädigung verlangen.
  • Ihre Flugdaten, Buchungsreferenz und eine Begründung für Ihre Forderung angeben.
  • Belege beifügen, die die Annullierung, Verspätung oder Überbuchung nachweisen, wie z. B. Bordkarten oder E-Mails von der Fluggesellschaft.

Wenn die Fluggesellschaft Ihren Antrag ablehnt oder die angebotene Entschädigung nicht zufriedenstellend ist, können Sie einen Antrag bei einer Schlichtungsstelle einreichen.