Welche Erstattung bei Flugverspätung?

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Bei Flugverspätungen innerhalb der EU können Fluggäste abhängig von der Streckenlänge eine Entschädigung erhalten: 250 Euro für Kurzstrecken (bis 1.500 km), 400 Euro für Mittelstrecken (1.500 bis 3.500 km) und 600 Euro für Langstrecken (über 3.500 km). Voraussetzungen beachten!
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Flugverspätung – Anspruch auf Erstattung?

Flugverspätungen sind ärgerlich und kosten Flugreisende oft wertvolle Zeit und Nerven. Aber existiert auch ein Anspruch auf Erstattung, wenn der Flug verspätet ist? Ja, in einigen Fällen. Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen und Annullierungen. Wichtig ist, dass die Bestimmungen nicht für alle Fälle gelten. Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Welche Entschädigung gibt es bei einer Verspätung?

Fluggäste können unter bestimmten Umständen eine Entschädigung erhalten, die sich nach der Streckenlänge unterscheidet:

  • Kurzstrecken (bis 1.500 km): Bis zu 250 Euro Entschädigung
  • Mittelstrecken (1.501 bis 3.500 km): Bis zu 400 Euro Entschädigung
  • Langstrecken (über 3.500 km): Bis zu 600 Euro Entschädigung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Entschädigung ist nicht automatisch fällig. Folgende Punkte sind entscheidend:

  • Mindestverspätung: Die Verspätung muss mindestens 3 Stunden betragen. Diese Regel gilt jedoch nur für Flüge innerhalb der EU. Für Flüge ausserhalb der EU oder für Flüge, die durch einen Zwischenstopp unterbrochen werden, gelten abweichende Bedingungen. Man sollte sich hier stets die jeweilige Airline-Richtlinien ansehen.
  • Nicht durch höhere Gewalt verursacht: Die Verspätung darf nicht durch unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Streik, extreme Wetterbedingungen, technische Probleme am Flughafen) verursacht worden sein, für die die Airline keine Verantwortung tragen kann.
  • Direkte Buchung: Die Flugreise muss direkt über die Airline gebucht worden sein oder eine Reise mit einer Partnerairline in Anspruch genommen haben.
  • Klare Dokumentation: Der Passagier muss die Verspätung nachweisen können. Flugtickets, die Buchungsbestätigung und eine Kopie des Reisepasses sind Beispiele für relevante Unterlagen.

Was ist zu tun, wenn der Flug verspätet ist?

  • Sofort handeln: Behalten Sie alle wichtigen Dokumente (z.B. Bordkarte, Buchungsbestätigung) gut auf.
  • Kontaktieren Sie die Airline: Informieren Sie sich möglichst umgehend über die Gründe für die Verspätung und Ihre Rechte.
  • Registrieren Sie die Verspätung: Schreiben Sie einen entsprechenden Brief an die Airline mit dem Hinweis auf die EU-Verordnung 261/2004, Ihre Flugbuchungsnummer und das Datum der Verspätung.

Wichtig: Die Airline hat die Möglichkeit, die Entschädigung durch Alternativen wie Ersatzflüge, Unterkünfte oder Mahlzeiten zu ersetzen. Es ist wichtig, diese Alternativen zu prüfen, aber der Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung bleibt dennoch bestehen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Rechtliche Beratung: Bei komplexeren Fällen ist es sinnvoll, sich rechtlich beraten zu lassen.
  • Online-Ressourcen: Es existieren viele Online-Ressourcen, die mehr Details zu den Bestimmungen der EU-Verordnung 261/2004 aufzeigen.
  • Verjährungsfristen: Es gibt bestimmte Verjährungsfristen für die Einreichung von Entschädigungsforderungen. Informieren Sie sich über die jeweiligen Fristen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen und die konkreten Anspruchsvoraussetzungen sehr detailliert sein können. Daher ist es empfehlenswert, sich die rechtlichen Vorschriften genau anzusehen, um zu wissen, welche Rechte Ihnen zustehen.