Was erfährt der neue Arbeitgeber?

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Der neue Arbeitgeber erhält lediglich administrative Daten Ihrer Krankenversicherung, keine Informationen zu Ihren gesundheitlichen Befunden. Datenschutzbestimmungen schützen Ihre Privatsphäre umfassend. Ihre Krankengeschichte bleibt vertraulich.
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Was der neue Arbeitgeber über Ihre Krankenversicherung erfährt

Der Einstieg in einen neuen Job ist aufregend. Doch was passiert im Hintergrund, wenn Sie Ihre Krankenversicherung angeben? Die gute Nachricht: Ihr neuer Arbeitgeber erhält nur die für die Abrechnung notwendigen administrativen Daten – und nichts darüber hinaus.

Ihre medizinischen Befunde bleiben absolut vertraulich. Datenschutzbestimmungen wie die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und nationale Regelungen sichern Ihren Schutz umfassend. Ihr neuer Arbeitgeber wird keinerlei Informationen über Ihre gesundheitlichen Probleme oder Ihre Krankengeschichte erhalten.

Konkret bedeutet das: Der Arbeitgeber erhält lediglich Informationen wie Ihren Versicherungsnamen, Ihre Versicherungsnummer, die Versicherungsart und die Vertragsdetails – die notwendigen Daten für die Abrechnung von Leistungen. Details zu Diagnosen, Behandlungen oder Krankenständen werden nicht weitergegeben.

Dieser Schutz Ihrer Privatsphäre ist essenziell und gewährleistet, dass sensible medizinische Daten streng vertraulich behandelt werden. Sie können Ihre Gesundheit und Ihre Privatsphäre beim Wechsel des Arbeitgebers beruhigt wahren, da nur die notwendigen administrativen Informationen ausgetauscht werden.