Wie lange kann eine Forderung geltend gemacht werden?

4 Sicht

Verjährung droht nach drei Jahren, gerechnet ab Jahresende des Entstehungsjahres der Forderung. Eine sorgfältige Buchführung und aktive Überwachung offener Posten minimieren dieses Risiko. Rechtzeitige Erinnerungen an Schuldner sind daher unerlässlich.

Kommentar 0 mag

Die Verjährung von Forderungen: Rechtzeitig handeln und Ansprüche sichern

Die Verjährung von Forderungen ist ein Thema, das viele Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen betrifft. Unbezahlte Rechnungen, ausstehende Leistungen oder sonstige finanzielle Ansprüche können mit der Zeit ihren Rechtscharakter verlieren. Doch wann genau verjährt eine Forderung, und was können Gläubiger tun, um ihre Ansprüche zu sichern?

Die allgemeine Verjährungsfrist für Forderungen beträgt in Deutschland drei Jahre. Diese Frist beginnt nicht mit dem Tag des Forderungseintritts, sondern mit dem Jahresende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Beispiel: Eine Rechnung mit Fälligkeitsdatum 15. März 2023 verjährt am 31. Dezember 2026. Wichtig ist hier die genaue Kenntnis des Entstehungstages der Forderung. Oftmals ist dies der Tag der Leistungserbringung oder der Tag, an dem die Rechnung ausgestellt wurde. Dies ist im Einzelfall juristisch zu prüfen.

Ausnahmen von der Dreijahresfrist: Es gibt Ausnahmen von der regulären Dreijahresfrist. So kann die Verjährungsfrist für bestimmte Forderungen, beispielsweise aus unerlaubter Handlung oder aus einem notariell beglaubigten Vertrag, deutlich länger sein. In solchen Fällen empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt, um die genaue Verjährungsfrist zu ermitteln. Auch die Anerkennung der Forderung durch den Schuldner kann die Verjährungsfrist hemmen oder gar neu beginnen lassen.

Verjährungshemmung und -unterbrechung: Die Verjährung kann durch verschiedene Maßnahmen gehemmt oder unterbrochen werden. Eine Hemmung setzt die Verjährungsfrist für einen bestimmten Zeitraum außer Kraft, ohne sie zu verändern. Beispiele hierfür sind die Schwangerschaft der Schuldnerin oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Eine Unterbrechung hingegen beginnt die Verjährungsfrist von neuem. Dies geschieht beispielsweise durch die Zustellung einer Mahnung oder die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.

Praktische Tipps zur Vermeidung von Verjährung:

  • Führen Sie eine sorgfältige Buchführung: Dokumentieren Sie alle Forderungen und ihre Entstehung detailliert. Dies erleichtert die Verfolgung der Verjährungsfristen.
  • Überwachen Sie Ihre offenen Posten regelmäßig: Ein systematisches Mahnwesen ist essentiell. Richten Sie sich einen Erinnerungskalender ein und senden Sie rechtzeitig Mahnungen. Digitalisierte Mahnverfahren können hier ebenfalls hilfreich sein.
  • Setzen Sie Fristen: Klären Sie in Ihren Geschäftsbedingungen oder Verträgen klare Zahlungstermine und Fristen.
  • Holen Sie sich rechtzeitig juristischen Rat: Zögern Sie nicht, einen Anwalt zu konsultieren, wenn Sie Unsicherheiten bezüglich der Verjährung Ihrer Forderungen haben. Dies ist besonders wichtig bei komplexen Sachverhalten oder hohen Streitwerten.

Fazit: Die Kenntnis der Verjährungsfristen ist für Gläubiger unerlässlich, um ihre finanziellen Ansprüche durchzusetzen. Eine proaktive Vorgehensweise, die eine genaue Dokumentation, regelmäßige Überwachung und rechtzeitige Maßnahmen umfasst, minimiert das Risiko, dass Forderungen verjähren und unwiederbringlich verloren gehen. Im Zweifelsfall sollte immer rechtlicher Rat eingeholt werden.