Wie viel bekommt ein Arbeitgeber, wenn ich krank bin?

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Das Entgeltfortzahlungsgesetz sichert Angestellten sechs Wochen lang den vollen Lohn bei Krankheit. Der Arbeitgeber trägt diese Kosten zunächst selbst, kann sich aber unter Umständen die Auslagen später von der Krankenkasse erstatten lassen. Dies sichert finanzielle Stabilität für beide Seiten während der Erkrankung.

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Krank im Job: Wer trägt die Kosten und wie hoch ist die Belastung für den Arbeitgeber?

Die Krankheit eines Mitarbeiters ist für beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – eine Herausforderung. Während der Arbeitnehmer seine Genesung im Fokus hat, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage nach den finanziellen Auswirkungen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG) regelt diesen Aspekt, doch die Realität ist komplexer als ein einfacher Satz. Der oft vereinfachte Glaubenssatz „Der Arbeitgeber zahlt sechs Wochen lang den vollen Lohn“ benötigt eine differenzierte Betrachtung.

Die sechs Wochen Lohnfortzahlung: Pflicht und Realität

Das EFZG verpflichtet Arbeitgeber tatsächlich, ihren Angestellten im Krankheitsfall für maximal sechs Wochen das volle Gehalt fortzuzahlen. Diese Regelung gilt unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Schwere der Erkrankung. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer die Krankheit unverzüglich seinem Arbeitgeber meldet und im Regelfall ein ärztliches Attest vorlegt. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers und nicht um eine freiwillige Leistung.

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Ein wichtiger, aber nicht automatischer Prozess

Der Arbeitgeber trägt die Lohnfortzahlung zunächst selbst. Er hat jedoch die Möglichkeit, sich einen Teil dieser Kosten von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Dieser Prozess ist jedoch nicht automatisch und an bestimmte Bedingungen geknüpft. So muss der Arbeitgeber den Antrag korrekt stellen und die notwendigen Unterlagen – wie z.B. Lohnnachweise und ärztliche Bescheinigungen – vollständig beifügen. Die Krankenkasse prüft anschließend die Anspruchsberechtigung und die Höhe der Erstattung.

Wie hoch ist die Erstattung?

Die Höhe der Erstattung variiert je nach Krankenkasse und den individuellen Umständen. In der Regel erstattet die Krankenkasse einen Großteil, aber nicht immer die vollen Kosten der Lohnfortzahlung. Es können beispielsweise Abzüge aufgrund von verspäteten Anträgen oder fehlenden Unterlagen vorgenommen werden. Der Arbeitgeber trägt somit zumindest einen Teil des Risikos, das mit der Krankheit eines Mitarbeiters verbunden ist. Die genauen Modalitäten sind in den jeweiligen Satzungen der Krankenkassen geregelt und sollten im Vorfeld geprüft werden.

Über die sechs Wochen hinaus: Arbeitsunfähigkeitsgeld (AU-Geld)

Nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die Krankenkasse das Arbeitsunfähigkeitsgeld (AU-Geld) an den erkrankten Arbeitnehmer. Dies geschieht, wenn die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht. Die Höhe des AU-Gelds berechnet sich nach dem bisherigen Einkommen und liegt in der Regel unter dem regulären Gehalt. Der Arbeitgeber hat in diesem Stadium keine weiteren finanziellen Verpflichtungen.

Fazit: Mehr als nur sechs Wochen Lohn

Die Aussage, ein Arbeitgeber zahle sechs Wochen lang den vollen Lohn bei Krankheit eines Mitarbeiters, ist zwar im Kern richtig, greift aber zu kurz. Der Arbeitgeber trägt das finanzielle Risiko zunächst allein, kann sich aber einen Teil der Kosten erstatten lassen. Dieser Prozess ist jedoch mit bürokratischem Aufwand verbunden und birgt das Risiko von Erstattungsabzügen. Die gesamte Situation unterstreicht die Wichtigkeit einer guten Kommunikation zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Krankenkasse, um den Prozess reibungslos und effizient zu gestalten. Eine frühzeitige Klärung der Abläufe und die sorgfältige Dokumentation aller relevanten Informationen sind unerlässlich.