Ist man verpflichtet ans Telefon zu gehen, wenn man krank ist?

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Während einer Arbeitsunfähigkeit besteht keine Verpflichtung, Anrufe oder E-Mails zu beantworten. Die Konzentration sollte auf der Genesung liegen; alle weiteren beruflichen Aufgaben sind sekundär. Die Erholung hat Priorität.
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Ist man verpflichtet, ans Telefon zu gehen, wenn man krank ist?

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit besteht keine rechtliche Verpflichtung, Anrufe oder E-Mails des Arbeitgebers zu beantworten. Der Fokus sollte auf der Genesung liegen und berufliche Aufgaben haben eine untergeordnete Bedeutung.

Gesetzliche Grundlagen

Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt die Ruhezeiten von Arbeitnehmern fest. Während einer Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht befreit und hat Anspruch auf eine angemessene Erholungszeit. Diese Erholungszeit darf nicht durch arbeitsbezogene Pflichten unterbrochen werden.

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und das Wohlergehen seiner Arbeitnehmer zu schützen. Dazu gehört auch die Sicherstellung, dass Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeit ausreichend Ruhe erhalten.

Priorität der Genesung

Eine vollständige Genesung ist für die Rückkehr an den Arbeitsplatz unerlässlich. Störungen durch berufliche Anfragen können den Genesungsprozess verzögern und die Gesundheit des Arbeitnehmers beeinträchtigen.

Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer hat jedoch die Pflicht, den Arbeitgeber über seinen Gesundheitszustand und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dies kann per Telefon, E-Mail oder über einen Vertreter erfolgen.

Abwägung der Umstände

In Ausnahmefällen kann es notwendig sein, dass der Arbeitnehmer auch während einer Arbeitsunfähigkeit gelegentlich Anrufe oder E-Mails beantwortet. Dies sollte jedoch mit Bedacht geschehen und die Erholungsphasen nicht beeinträchtigen.

Fazit

Während einer Arbeitsunfähigkeit besteht keine Verpflichtung, Anrufe oder E-Mails zu beantworten. Die Erholung hat absolute Priorität. Der Arbeitnehmer sollte sich auf seine Genesung konzentrieren und es dem Arbeitgeber überlassen, dringende Angelegenheiten zu regeln.