Ist man verpflichtet, dem Arbeitgeber zu sagen, welche Krankheit man hat?

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Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihren Arbeitgeber über ihre Krankheiten zu informieren. Gesundheitsfragen sind zulässig, aber nicht verpflichtend zu beantworten. Informationen über Schwangerschaft oder deren Planung dürfen hingegen nicht abgefragt werden, um Diskriminierung zu vermeiden. Der Arbeitgeber hat kein Recht auf medizinische Details.
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Krank im Job: Was muss ich meinem Arbeitgeber sagen? – Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

Die Frage nach der Offenlegung von Krankheiten gegenüber dem Arbeitgeber beschäftigt viele Arbeitnehmer. Die gute Nachricht vorweg: Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber detailliert mitzuteilen, welche Krankheit Sie haben. Gesetzlich besteht lediglich eine Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit selbst anzuzeigen – und zwar in der Regel rechtzeitig vor Arbeitsbeginn. Die Art und der genaue Verlauf der Erkrankung hingegen bleiben Ihre Privatsphäre.

Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse an der Arbeitsunfähigkeit, um den Betriebsablauf zu planen und gegebenenfalls Vertretung zu organisieren. Er darf aber keine detaillierten medizinischen Informationen verlangen. Fragen nach der Art der Erkrankung, Diagnose oder dem Verlauf sind grundsätzlich nicht zulässig. Ein allgemeiner Hinweis auf die Arbeitsunfähigkeit genügt in der Regel. Ein ärztliches Attest dient lediglich dem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, nicht der Informationsbeschaffung über die konkrete Krankheit.

Grenzen der Informationsfreiheit:

Es gibt jedoch Ausnahmen. So kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen Informationen benötigen, um die Arbeitsplatzsicherheit zu gewährleisten. Dies betrifft beispielsweise schwere Erkrankungen, die mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden sein könnten, oder wenn spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Auch hier gilt aber: Der Arbeitgeber darf keine medizinischen Details verlangen, sondern muss sich auf die notwendigen Informationen beschränken, um seine Fürsorgepflicht zu erfüllen. Die Kommunikation sollte im Idealfall mit dem Betriebsarzt erfolgen, um die Vertraulichkeit zu wahren.

Schwangerschaft: Ein absolutes Tabu

Besondere Vorsicht ist bei Fragen zur Schwangerschaft geboten. Der Arbeitgeber darf weder nach einer Schwangerschaft fragen, noch Informationen dazu verlangen. Dies ist explizit verboten, da solche Fragen die Gefahr der Diskriminierung bergen. Eine Schwangerschaft ist ein privates Anliegen und darf nicht zum Anlass für Nachteile im Arbeitsverhältnis werden.

Was tun bei unangemessenen Fragen?

Sollten Sie von Ihrem Arbeitgeber nach medizinischen Details gefragt werden, die über die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit hinausgehen, sollten Sie dies höflich aber bestimmt zurückweisen. Es ist ratsam, die Anfrage schriftlich zu dokumentieren. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder einen Anwalt wenden.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber über ihre Krankheit detailliert Auskunft zu geben. Eine allgemeine Meldung der Arbeitsunfähigkeit genügt. Fragen nach medizinischen Details sind unzulässig, insbesondere Fragen zur Schwangerschaft sind strikt verboten. Verstöße gegen diese Regelungen können rechtliche Konsequenzen haben. Wichtig ist, die eigenen Rechte zu kennen und sich im Bedarfsfall professionell beraten zu lassen.