Ist Samstag ein Werktag Krankschreibung?
Die gesetzliche Frist für Krankschreibungen berücksichtigt alle Kalendertage – somit zählen auch Wochenenden. Die oft verbreitete Annahme, nur Werktage von Montag bis Freitag seien relevant, ist falsch. Die Frist beginnt mit dem ersten Krankheitstag, unabhängig vom Wochentag.
Krankschreibung: Zählt der Samstag als Werktag? Ein genauer Blick auf die Fristen
Die Frage, ob der Samstag bei einer Krankschreibung als Werktag gilt, sorgt immer wieder für Verwirrung. Gerade Arbeitnehmer, die sich am Wochenende unwohl fühlen, sind unsicher, wann sie sich beim Arbeitgeber und gegebenenfalls beim Arzt melden müssen. Dieser Artikel klärt auf und räumt mit einigen hartnäckigen Missverständnissen auf.
Die kurze Antwort: Ja, der Samstag zählt bei der Krankschreibung!
Die gesetzliche Regelung zur Krankschreibung ist eindeutig: Die Frist zur Meldung beim Arbeitgeber und zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (abhängig von den betrieblichen Regelungen) berücksichtigt alle Kalendertage. Das bedeutet, dass auch Samstage, Sonntage und Feiertage in die Berechnung der Frist einbezogen werden.
Das bedeutet konkret:
- Krankmeldung beim Arbeitgeber: Viele Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen regeln, dass eine Krankheit dem Arbeitgeber unverzüglich, also am ersten Krankheitstag, gemeldet werden muss. Fühlen Sie sich also am Samstag krank, müssen Sie Ihren Arbeitgeber auch an diesem Tag informieren.
- Ärztliche Bescheinigung: Die meisten Arbeitgeber verlangen ab dem dritten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung. Entscheidend ist hier der erste Krankheitstag. Wenn Sie also am Samstag krank werden, ist der Sonntag der zweite Krankheitstag und der Montag der dritte. Die ärztliche Bescheinigung muss dann in der Regel am Montag vorliegen. Allerdings können Arbeitgeber auch schon früher eine Bescheinigung verlangen. Achten Sie hier auf die individuellen Regelungen in Ihrem Betrieb.
- Beginn der Frist: Die Frist zur Vorlage der ärztlichen Bescheinigung beginnt immer mit dem ersten Krankheitstag, egal welcher Wochentag das ist.
Warum die Verwirrung?
Die Verwirrung rührt oft daher, dass viele Menschen “Werktage” automatisch mit “Montag bis Freitag” gleichsetzen. Im juristischen Kontext ist dies jedoch nicht immer der Fall. Im Zusammenhang mit der Krankschreibung zählen alle Kalendertage.
Beispiel:
Sie fühlen sich am Samstag unwohl und melden sich krank. Sie haben folgende Situation:
- Samstag: Erster Krankheitstag, Meldung beim Arbeitgeber erforderlich.
- Sonntag: Zweiter Krankheitstag.
- Montag: Dritter Krankheitstag. Wenn Ihr Arbeitgeber ab dem dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung verlangt, muss diese am Montag vorliegen.
Fazit:
Vergessen Sie die Vorstellung, dass nur die Tage von Montag bis Freitag relevant sind. Die gesetzlichen Fristen zur Krankschreibung berücksichtigen alle Kalendertage, einschließlich Samstag, Sonntag und Feiertage. Halten Sie sich an die betrieblichen Regelungen und melden Sie sich im Zweifelsfall frühzeitig krank, um Missverständnisse und mögliche Konsequenzen zu vermeiden. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, sich direkt beim Arbeitgeber oder gegebenenfalls beim Hausarzt zu informieren, um Klarheit über die individuellen Pflichten zu erhalten.
#Krankschreibung#Samstag Arbeit#WerktagKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.