Kann der Chef während Krankheit kündigen?

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Auch wer krank ist, kann gekündigt werden. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Krankheitsschutz vor Kündigung schützt. Jedoch kann ein Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen, etwa bei häufigen oder langfristigen Krankheitsphasen, die Arbeitsbeziehung beenden – selbst während der Krankheit.
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Krank und gekündigt? Wann der Chef während der Krankheit kündigen darf

Die Vorstellung, während einer Krankheit vor Kündigung gefeit zu sein, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Tatsächlich kann ein Arbeitgeber auch einen kranken Mitarbeiter kündigen, allerdings unterliegt dies strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein pauschales “Krankheit schützt vor Kündigung” ist daher falsch. Der Schutz vor Kündigung während der Krankheit ist nicht absolut, sondern hängt stark vom Einzelfall und den konkreten Umständen ab.

Wann eine Kündigung während der Krankheit zulässig ist:

Eine Kündigung während einer Erkrankung ist grundsätzlich möglich, jedoch nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Dieser wichtige Grund muss unabhängig von der Krankheit bestehen und darf nicht allein auf der Erkrankung beruhen. Beispiele hierfür sind:

  • Verhaltensbedingte Kündigung: Auch während einer Krankheit können schwerwiegende Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten, wie z.B. wiederholte, grobe Pflichtverletzungen oder Vertrauensbruch, zu einer Kündigung führen. Wichtig ist hierbei, dass diese Verstöße vor der Erkrankung begangen wurden oder zumindest unabhängig von ihr sind. Eine Kündigung wegen eines einmaligen Fehlers während einer Erkrankung ist in der Regel unzulässig.

  • Personenbedingte Kündigung: Liegen dauerhafte und erhebliche Leistungsminderungen vor, die auch nach angemessener Fristsetzung und ggf. medizinischer Rehabilitation nicht behoben werden können, kann eine personenbedingte Kündigung in Betracht kommen. Auch hier muss die Leistungsminderung unabhängig von der aktuellen Erkrankung bereits vor der Erkrankung bestanden oder zumindest unabhängig davon weiterhin bestehen. Ein Beispiel wäre die andauernde Unfähigkeit, die notwendigen Aufgaben zu erfüllen, selbst wenn diese nicht durch die aktuelle Krankheit verursacht sind.

  • Betriebsbedingte Kündigung: Eine betriebsbedingte Kündigung ist möglich, wenn die Arbeitsstätte geschlossen wird oder die Stelle aufgrund wirtschaftlicher Gründe wegfällt. Die Krankheit des Mitarbeiters spielt hier keine Rolle. Die Kündigung muss jedoch sozial gerechtfertigt sein, d.h. die Auswahl des zu kündigenden Mitarbeiters muss nach sozialen Gesichtspunkten erfolgen (z.B. Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten).

Was bei einer Kündigung während der Krankheit zu beachten ist:

  • Kündigungsschutz: Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt stark vom Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ab. Arbeitnehmer mit einer gewissen Betriebszugehörigkeit genießen einen erhöhten Kündigungsschutz. Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt und ordentlich erfolgen.

  • Anfechtung der Kündigung: Eine unzulässige Kündigung kann vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen umgehend anwaltlich beraten zu lassen.

  • Dokumentation: Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer sollten alle relevanten Dokumente (Arbeitsvertrag, Krankmeldungen, Leistungsnachweise etc.) sorgfältig aufbewahren.

Fazit:

Eine Krankheit schützt nicht automatisch vor Kündigung. Jedoch muss eine Kündigung während einer Krankheit stets auf einem wichtigen, vom Krankheitszustand unabhängigen Grund beruhen und die strengen rechtlichen Vorgaben erfüllen. Im Zweifel sollte man sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, um seine Rechte zu wahren. Einzelfälle sind komplex und erfordern eine eingehende Prüfung der jeweiligen Umstände.