Kann man eine Krankschreibung für den vorherigen Tag bekommen?

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Rückwirkende Krankschreibungen sind grundsätzlich nur für maximal drei Tage möglich. Voraussetzung ist, dass die Krankheit vom Arzt zweifelsfrei auch für den rückwirkenden Zeitraum diagnostiziert werden kann. Ohne Krankschreibung sind Arbeitnehmer dennoch verpflichtet, den Arbeitgeber über ihre Abwesenheit zu informieren.

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Rückwirkende Krankschreibung: Wann ist sie möglich und wie läuft sie ab?

Eine Krankschreibung bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit einer Person. In der Regel wird sie für die aktuelle Erkrankung ausgestellt. In Ausnahmefällen ist es jedoch auch möglich, eine rückwirkende Krankschreibung zu erhalten.

Grundsätzliche Regelungen

Rückwirkende Krankschreibungen sind in Deutschland nur für maximal drei Tage möglich. Dies ist im Sozialgesetzbuch (§ 5 Abs. 2 EFZG) festgelegt. Voraussetzung für eine rückwirkende Krankschreibung ist, dass der Arzt die Krankheit auch für den rückwirkenden Zeitraum zweifelsfrei diagnostizieren kann. Dies ist beispielsweise der Fall bei plötzlichen Erkrankungen wie einem grippalen Infekt oder einer Magen-Darm-Grippe.

Vorgehensweise

Wenn Sie eine rückwirkende Krankschreibung benötigen, sollten Sie so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen. Der Arzt wird die Erkrankung untersuchen und beurteilen, ob eine rückwirkende Krankschreibung medizinisch gerechtfertigt ist. Wenn dies der Fall ist, wird er eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich vorlegen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die rückwirkende Krankschreibung anzuerkennen, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausnahmefälle

In bestimmten Fällen können auch längere rückwirkende Krankschreibungen genehmigt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • sich die Erkrankung erst nachträglich als schwerwiegend herausstellt
  • die Person im Ausland erkrankt ist und dort keine Möglichkeit einer ärztlichen Behandlung hatte
  • die Person aufgrund eines Notfalls oder einer anderen unvorhergesehenen Situation nicht in der Lage war, einen Arzt aufzusuchen

Ohne Krankschreibung

Wenn Sie keine Krankschreibung haben, sind Sie dennoch verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihre Abwesenheit zu informieren. Dies sollten Sie so früh wie möglich tun, damit Ihr Arbeitgeber sich auf Ihre Abwesenheit einstellen kann. Ohne Krankschreibung gilt Ihre Abwesenheit als unbezahlt.