Kann ich als Arbeitnehmer während der Krankschreibung kündigen?

3 Sicht

Eine Krankschreibung hindert Arbeitnehmer nicht an der Kündigung. Wer während einer Arbeitsunfähigkeit kündigt, behält laut § 8 Entgeltfortzahlungsgesetz seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt. Die Arbeitsunfähigkeit beeinflusst die Gültigkeit der Kündigung nicht.

Kommentar 0 mag

Krankschreibung und Kündigung: Geht das zusammen?

Die Frage, ob eine Krankschreibung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses verhindert, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Die kurze Antwort lautet: Nein, eine Krankschreibung hindert Sie nicht daran, zu kündigen. Die etwas längere Antwort erfordert jedoch ein genaueres Verständnis der rechtlichen Grundlagen.

Im Kern geht es um die Trennung von zwei rechtlich voneinander unabhängigen Sachverhalten: dem Arbeitsverhältnis und dem Krankheitszustand. Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis, während die Krankschreibung lediglich den Zustand der Arbeitsunfähigkeit dokumentiert. Beide Ereignisse beeinflussen sich nicht gegenseitig in ihrer Gültigkeit.

Sie können also sowohl während einer Krankschreibung fristgerecht kündigen als auch eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie krankheitsbedingt bereits zuhause sind oder sich erst während der Krankschreibung zur Kündigung entschließen. Der Arbeitgeber muss Ihre Kündigung akzeptieren, auch wenn Sie sich in einer Phase der Arbeitsunfähigkeit befinden.

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bleibt erhalten. Gemäß § 8 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) besteht Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Krankheit auch dann weiter, wenn Sie gleichzeitig Ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Die Kündigung selbst beeinflusst diesen Anspruch nicht. Die Lohnfortzahlung wird für die Tage gezahlt, für die Sie krankgeschrieben sind und die in den gesetzlich geregelten Zeitraum fallen. Wichtig ist hier, die Fristen für die Vorlage der Krankmeldung einzuhalten.

Praktische Aspekte:

Es ist ratsam, die Kündigung schriftlich zu formulieren und diese – idealerweise per Einschreiben mit Rückschein – an den Arbeitgeber zu senden. So haben Sie einen sicheren Nachweis über die Abgabe Ihrer Kündigung. Die Kündigungsfrist richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag und dem jeweils geltenden Recht.

Obwohl Sie während der Krankschreibung kündigen können, sollten Sie die Konsequenzen abwägen. Ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber, sofern dies möglich und zumutbar ist, kann im Einzelfall sinnvoll sein, um beispielsweise die Übergabe von wichtigen Aufgaben zu regeln.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Krankschreibung stellt kein Hindernis für eine Kündigung dar. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bleibt bestehen, und die Kündigung ist rechtlich wirksam. Es ist jedoch empfehlenswert, die individuellen Umstände zu berücksichtigen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Die hier dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.