Kann mein Chef mich zum Gespräch zwingen, wenn ich krank bin?

16 Sicht
Krankenrückkehrgespräche sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig. Ein Zwang zum Gespräch besteht nur, wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat getroffen wurde. Ohne solche Absprache ist ein Gespräch ohne Zustimmung nicht zulässig.
Kommentar 0 mag

Kann mein Chef mich zum Gespräch zwingen, wenn ich krank bin?

Wenn ein Arbeitnehmer krank ist, muss er seinen Arbeitgeber darüber informieren und gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorlegen. In dieser Zeit ist der Arbeitnehmer grundsätzlich von der Arbeit freigestellt und darf nicht beschäftigt werden. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel, etwa wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, den Arbeitnehmer trotz Krankheit zu sprechen.

Krankenrückkehrgespräche

Ein solches berechtigtes Interesse kann etwa bei einem Krankenrückkehrgespräch bestehen. Hierbei handelt es sich um ein Gespräch zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, das nach der Krankheit des Arbeitnehmers stattfindet. Ziel des Gesprächs ist es, den Wiedereinstieg des Arbeitnehmers in den Arbeitsprozess zu erleichtern und mögliche Probleme zu besprechen.

Mitbestimmungspflicht

Krankenrückkehrgespräche sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig. Das bedeutet, dass der Betriebsrat vor der Einführung solcher Gespräche zustimmen muss. Ohne Zustimmung des Betriebsrats ist ein Zwang zum Gespräch nicht zulässig.

Ausnahmen

In einigen Fällen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz fehlender Zustimmung des Betriebsrats zu einem Gespräch zwingen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat getroffen wurde. In dieser Vereinbarung muss festgelegt sein, unter welchen Voraussetzungen ein Zwang zum Gespräch möglich ist.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Zwang zum Gespräch mit dem Arbeitgeber während einer Krankheit grundsätzlich nicht zulässig ist. Nur wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat getroffen wurde, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Gespräch zwingen. Arbeitnehmer sollten sich daher bei einem Krankenrückkehrgespräch immer erkundigen, ob eine solche Vereinbarung besteht.