Was kriegt der Arbeitgeber bei Krankheit?
Krankheit im Arbeitsverhältnis: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen
Die Krankheit eines Mitarbeiters stellt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft eine herausfordernde Situation dar. Während die Genesung des Mitarbeiters oberste Priorität hat, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die finanziellen Auswirkungen zu verstehen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Doch welche Pflichten und Rechte bestehen dabei konkret?
Die Pflichten des Arbeitgebers: Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen
Das EFZG schreibt vor, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit das volle Gehalt fortzahlen muss. Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Arbeitsverhältnis (auch in Teilzeit und Minijob) und basiert auf dem Grundsatz, dass der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin seinen Lebensunterhalt sichern soll. Dies gilt sowohl für Erkrankungen, die eine Arbeitsunfähigkeit nachweislich begründen, als auch für Fälle von Mutterschutz oder Vaterschutz.
Wichtige Punkte zur Lohnfortzahlung:
- 6 Wochen: Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers beschränkt sich auf maximal sechs Wochen.
- Nachweis der Arbeitsunfähigkeit: Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit durch einen ärztlichen Attest nachweisen.
- Gültigkeit des Attestes: Das Attest muss die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und ggf. den Zeitraum der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung angeben.
- Kein Anspruch auf Vergütung über 6 Wochen: Nach den sechs Wochen besteht kein automatischer Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung, es sei denn, andere gesetzliche Regelungen greifen (z.B. bei schwereren Erkrankungen oder nach einer bestimmten medizinischen Beurteilung).
Zusätzliche Überlegungen für den Arbeitgeber:
- Existenz einer Betriebsärztin/eines Betriebsmediziners: Die Einbeziehung eines Betriebsmediziners kann die Kommunikation und den Ablauf des Krankheitsfalles vereinfachen.
- Dokumentation: Eine sorgfältige Dokumentation aller relevanten Informationen (Atteste, Kommunikation etc.) ist für beide Seiten ratsam, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.
- Arbeitsfähigkeit im Homeoffice: Wenn der Arbeitnehmer im Homeoffice arbeitet, ist die Arbeitsfähigkeit auch in diesem Kontext entscheidend. Ein Attest kann diesen Zustand dokumentieren und die Lohnfortzahlung rechtfertigen.
Für den Arbeitnehmer gilt:
- Anzeige der Krankheit: Der Arbeitnehmer sollte seinen Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Erkrankung informieren.
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen: Die Vorlage des ärztlichen Attestes ist in der Regel erforderlich, um die Lohnfortzahlung sicherzustellen.
- Eigenverantwortung: Der Arbeitnehmer sollte aktiv mit seinem Arbeitgeber zusammenarbeiten, um den Ablauf des Krankheitsfalles zu optimieren und eine reibungslose Rückkehrmöglichkeit zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das EFZG klare Regeln für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorgibt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten die geltenden Bestimmungen kennen und sich bei Unklarheiten an die zuständigen Stellen wenden. Nur so kann die Situation für beide Seiten geklärt und transparent gestaltet werden.
#Arbeitgeber#Krankmeldung#LohnfortzahlungKommentar zur Antwort:
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