Wie viel zahlt der Arbeitgeber, wenn man krank ist?
Krankheit im Arbeitsverhältnis: Wie hoch ist die Entgeltfortzahlung?
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist ein wichtiger Schutz für Arbeitnehmer im Krankheitsfall. Es regelt, wie lange und in welcher Höhe der Arbeitgeber das Gehalt fortzahlen muss, wenn der Arbeitnehmer erkrankt ist. Doch die Details sind komplexer als die einfache Aussage “sechs Wochen”.
Das Gesetz sieht eine Entgeltfortzahlung für maximal sechs Wochen vor. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen erkrankt ist. Die sechs Wochen beziehen sich auf die Zeit, in der das Arbeitsverhältnis durch die Krankheit unterbrochen wird. Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen der Erkrankung selbst und der damit verbundenen Abwesenheit von der Arbeit.
Wann greift das EFZG?
Das EFZG greift, wenn die Krankheit die Arbeitsleistung beeinträchtigt. Eine einfache Erkältung, die zwar unangenehm ist, aber die Arbeitsfähigkeit nicht einschränkt, rechtfertigt keine Entgeltfortzahlung. Ein Arztbesuch alleine reicht auch nicht aus. Der Arbeitnehmer muss nachweislich arbeitsunfähig sein. Dies wird üblicherweise durch ein ärztliches Attest bestätigt.
Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung:
Neben der Arbeitsunfähigkeit gibt es weitere Voraussetzungen:
- Dauer der Beschäftigung: Arbeitnehmer, die nur kurzzeitig beschäftigt sind, fallen oft nicht unter die Bestimmungen des EFZG.
- Art der Beschäftigung: Es gibt Ausnahmen für bestimmte Arbeitnehmergruppen, beispielsweise bei befristeten Arbeitsverhältnissen oder bestimmten Minijob-Verhältnissen. In solchen Fällen gilt das Gesetz gegebenenfalls nicht in vollem Umfang.
- Verhaltensweisen: Das Arbeitsverhältnis muss auch im Krankheitsfall fortbestehen. Die Krankheit sollte nicht durch eigenes Verschulden (z. B. mangelnde Vorsorge) verursacht sein.
- Betriebszugehörigkeit: Die Dauer der Beschäftigung spielt eine Rolle bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung, die bis zu einem festgelegten Maximalbetrag erfolgen kann.
Was passiert nach den sechs Wochen?
Nach den sechs Wochen der Entgeltfortzahlung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf andere Leistungen, wie beispielsweise Krankengeld durch die Krankenversicherung.
Wichtige Hinweise:
- Ärztliches Attest: Ein ärztliches Attest ist die Grundlage für die Entgeltfortzahlung. Das Attest sollte die Arbeitsunfähigkeit eindeutig belegen.
- Information an den Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung informieren.
- Beratung: Bei Fragen und Unsicherheiten sollte der Arbeitnehmer Rücksprache mit seinem Arbeitgeber oder einem Betriebsrat halten. Falls nötig, kann auch ein Anwalt konsultiert werden.
Fazit:
Das Entgeltfortzahlungsgesetz bietet einen wichtigen Schutz im Krankheitsfall. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung sind jedoch an konkrete Voraussetzungen geknüpft und dürfen nicht als absolute Garantie verstanden werden. Eine individuelle Prüfung der eigenen Situation ist entscheidend, um die Ansprüche klar zu definieren.
#Arbeitgeber#Krankengeld#LohnfortzahlungKommentar zur Antwort:
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