Was muss auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stehen?
Der Arzt bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit und dokumentiert Beginn, voraussichtliche Dauer sowie das Datum der Feststellung. Zusätzlich wird vermerkt, ob es sich um die erste oder eine Folgebescheinigung handelt.
Was muss auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) stehen? – Ein genauer Blick
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU, ist ein wichtiges Dokument, das Ihre Arbeitsunfähigkeit gegenüber Ihrem Arbeitgeber belegt. Doch was genau muss eigentlich auf diesem kleinen Zettel stehen, damit er seine Gültigkeit hat? Hier ein detaillierter Überblick:
Pflichtangaben auf der AU-Bescheinigung:
Die AU-Bescheinigung muss laut Muster 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift des ausstellenden Arztes/der ausstellenden Ärztin: Dies dient der Identifizierung des behandelnden Mediziners und ermöglicht dem Arbeitgeber ggf. Rückfragen.
- Name und Geburtsdatum des Patienten/der Patientin: Hierdurch wird die betreffende Person eindeutig identifiziert.
- Krankenkasse des Patienten/der Patientin: Die Angabe der Krankenkasse ist notwendig für die Abrechnung und die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit. Hierbei genügt die Angabe der Krankenkassen-IK.
- Beginn der Arbeitsunfähigkeit: Das genaue Datum, ab dem die Arbeitsunfähigkeit besteht, ist entscheidend für die Lohnfortzahlung.
- Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Der Arzt schätzt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein. Dies ist jedoch keine verbindliche Frist, sondern eine Prognose. Eine erneute Krankschreibung ist bei längerer Krankheit erforderlich.
- Datum der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit: Dieses Datum dokumentiert, wann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Es kann vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit abweichen.
- Status der Bescheinigung (Erst- oder Folgebescheinigung): Diese Angabe hilft dem Arbeitgeber und der Krankenkasse, den Verlauf der Erkrankung nachzuvollziehen. Es wird durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes kenntlich gemacht.
- Ausstellungsdatum der Bescheinigung: Das Datum, an dem die AU ausgestellt wurde.
Zusätzliche Hinweise:
- Diagnose: Eine Diagnose ist auf der dem Arbeitgeber vorzuzeigenden AU-Bescheinigung nicht erforderlich. Sie dient dem Datenschutz und der Wahrung der Privatsphäre des Arbeitnehmers. Die Diagnose wird auf der separaten Bescheinigung für die Krankenkasse vermerkt.
- Stempel und Unterschrift des Arztes/der Ärztin: Die AU-Bescheinigung muss mit Stempel und Unterschrift des ausstellenden Arztes versehen sein, um ihre Gültigkeit zu gewährleisten.
- Elektronische AU (eAU): Seit dem 01.01.2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte verpflichtend. Der Arzt übermittelt die Daten elektronisch an die Krankenkasse. Der Arbeitnehmer erhält in der Regel eine Ausfertigung für seine Unterlagen und muss seinen Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Die Vorlagepflicht einer AU-Bescheinigung in Papierform entfällt damit in den meisten Fällen.
Fazit:
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das genau festgelegte Angaben enthalten muss. Durch die Digitalisierung mit der eAU wird der Prozess vereinfacht und die Datenübermittlung sicherer gestaltet. Im Zweifelsfall sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die zuständige Krankenkasse wenden.
#Arbeitsunfähig#Arztbescheinigung#KrankmeldungKommentar zur Antwort:
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