Wer darf ein ärztliches Attest unterschreiben?

16 Sicht
Nur ärztliche Unterschriften verleihen medizinischen Dokumenten wie Attesten, Rezepten oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Gültigkeit. Die Unterschrift muss eigenhändig erfolgen und oft zusätzlich mit einem Stempel versehen sein. Andere Personen dürfen diese Dokumente nicht ausstellen.
Kommentar 0 mag

Wer darf ein ärztliches Attest unterschreiben? – Ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen

Ärztliche Atteste, Rezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind wichtige Dokumente, die weitreichende Folgen haben können. Ihre Gültigkeit hängt entscheidend von der Unterschrift des ausstellenden Arztes ab. Doch wer darf diese Dokumente überhaupt unterschreiben und welche rechtlichen Konsequenzen sind mit einer falschen Ausstellung verbunden?

Nur approbierte Ärzte dürfen ärztliche Atteste ausstellen. Das bedeutet, dass nur Personen, die über eine gültige Approbation als Arzt verfügen und somit die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde besitzen, berechtigt sind, ärztliche Dokumente wie Atteste, Rezepte oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen. Dies ist im Heilberufegesetz (HeilBerG) und den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. Eine Ausnahme bilden lediglich in bestimmten Fällen medizinische Fachangestellte (MFA), die unter streng definierten Umständen und in der Regel nur unter Aufsicht eines Arztes bestimmte administrative Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausstellung von Rezepten übernehmen dürfen. Die ärztliche Unterschrift und damit die Verantwortung für den Inhalt des Dokuments verbleibt jedoch immer beim Arzt.

Die Unterschrift muss eigenhändig erfolgen. Eine gedruckte, kopierte oder anderweitig maschinell erzeugte Unterschrift ist ungültig. Die eigenhändige Unterschrift dient als Identifikationsmerkmal und belegt die persönliche Verantwortung des Arztes für den Inhalt des Attests. Oft wird die Unterschrift zusätzlich durch einen ärztlichen Stempel mit Name, Adresse und ggf. Fachgebiet ergänzt, um Fälschungen zu erschweren und die eindeutige Zuordnung zu gewährleisten.

Ausnahmen gibt es kaum. Eine Unterschrift durch eine Person, die nicht über die notwendige Approbation verfügt, ist rechtswidrig. Das Ausstellen von Attesten durch nicht approbierte Personen kann schwerwiegende Konsequenzen haben, sowohl für den Patienten als auch für die Person, die das Attest ausgestellt hat. Es kann zu Bußgeldern, rechtlichen Auseinandersetzungen und im schlimmsten Fall sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Was passiert bei Unsicherheit? Sollten Zweifel an der Gültigkeit eines ärztlichen Attests bestehen, sollte dies mit der zuständigen Ärztekammer oder den entsprechenden Behörden geklärt werden. Die Ärztekammer kann Auskunft über die Approbation eines Arztes geben und im Verdachtsfall ein Verfahren einleiten.

Zusammenfassend: Die Ausstellung ärztlicher Atteste ist ein hoheitliches Recht, das ausschließlich approbierten Ärzten vorbehalten ist. Die eigenhändige Unterschrift des Arztes ist unerlässlich für die Gültigkeit des Dokuments. Eine rechtswidrige Ausstellung von ärztlichen Attesten hat gravierende Folgen. Im Zweifelsfall sollte immer die Echtheit des Dokuments überprüft werden.