Wer muss den Meldeschein für ein Hotel ausfüllen?

11 Sicht
Hotels in Deutschland müssen für jeden Gast einen Meldeschein ausfüllen. Dieser dokumentiert die An- und Abreisedaten sowie die Identität der Person und ggf. weiterer Reisender. Die Pflicht ergibt sich aus dem Bundesmeldegesetz.
Kommentar 0 mag

Wer füllt den Meldeschein im Hotel aus – und warum ist das so wichtig?

Der Aufenthalt in einem deutschen Hotel ist mit einer kleinen, aber wichtigen Formalität verbunden: dem Meldeschein. Doch wer ist eigentlich für das Ausfüllen verantwortlich? Die Kurzantwort lautet: der Gast. Allerdings gestaltet sich die Praxis oft etwas komplexer.

Im Kern regelt das Bundesmeldegesetz (BMG) die Meldepflicht. Hotels sind verpflichtet, die Identität ihrer Gäste zu erfassen und an die zuständige Meldebehörde weiterzuleiten. Diese Daten dienen der Kriminalitätsbekämpfung, der öffentlichen Sicherheit und der demografischen Statistik. Das bedeutet, dass der Hotelbetrieb den Meldevorgang organisiert und die Daten aufbewahrt, die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt aber beim Gast.

Die Rolle des Gastes: Der Gast muss die erforderlichen Angaben auf dem Meldeschein wahrheitsgemäß und vollständig machen. Dies umfasst in der Regel:

  • Vor- und Nachname: Klar und leserlich geschrieben.
  • Geburtsdatum: Wichtig für die Identifizierung und statistische Auswertung.
  • Nationalität: Zur Erfassung der Gästeherkunft.
  • Anschrift: Der Hauptwohnsitz des Gastes.
  • Reisepassnummer oder Personalausweisnummer: Zur eindeutigen Identifizierung.
  • Ankunfts- und Abreisedatum: Für die Dauer des Aufenthalts.

Die Rolle des Hotels: Das Hotel stellt den Meldeschein bereit und sorgt für die ordnungsgemäße Weiterleitung der Daten an das Einwohnermeldeamt. Oftmals geschieht dies elektronisch, um den administrativen Aufwand zu minimieren. Mitarbeiter des Hotels dürfen den Gast beim Ausfüllen unterstützen, übernehmen aber keine Haftung für fehlerhafte Angaben. Die Überprüfung der Richtigkeit der Informationen obliegt primär dem Gast.

Besonderheiten: Bei Gruppenreisen oder Familienaufenthalten kann ein Vertreter die Meldescheine für alle Reisenden ausfüllen, sofern er die erforderlichen Vollmachten vorweisen kann. Bei Minderjährigen ist in der Regel die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Folgen bei Nichtbeachtung: Die Nichtabgabe oder die Abgabe unvollständiger oder falscher Angaben kann für den Gast Bußgelder zur Folge haben. Auch das Hotel kann im Wiederholungsfall mit Sanktionen rechnen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Obwohl das Hotel die Meldepflicht erfüllt, liegt die Verantwortung für die korrekte und vollständige Angabe der persönlichen Daten beim Gast. Ein vollständiger und korrekter Meldeschein ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern trägt auch zur Sicherheit aller bei.