Wie kann ich meine Krankmeldung verlängern?

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Besteht die Arbeitsunfähigkeit weiterhin, ist ein erneuter Arztbesuch vor Ablauf der aktuellen Krankschreibung unerlässlich. Der Arzt stellt dann eine Folgebescheinigung aus, die umgehend dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss, um die Arbeitsunfähigkeit offiziell fortzuführen.

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Krankschreibung verlängern: So geht’s richtig

Wer krank ist, braucht Ruhe und Zeit, um sich zu erholen. Doch was passiert, wenn die Genesung länger dauert als die ursprünglich attestierte Arbeitsunfähigkeit? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Krankschreibung korrekt verlängern und welche Schritte notwendig sind, um Probleme mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.

Eine Krankschreibung endet automatisch mit dem Datum, das auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vermerkt ist. Besteht die Erkrankung darüber hinaus fort, muss vor Ablauf dieser Frist ein Arzt aufgesucht werden. Ein rückwirkendes Ausstellen einer Folgebescheinigung ist in der Regel nicht möglich und kann zu Lücken in der Krankmeldung führen. Dies kann unangenehme Konsequenzen haben, beispielsweise Probleme bei der Lohnfortzahlung.

Der Weg zur Verlängerung:

  1. Rechtzeitiger Arztbesuch: Planen Sie den Arzttermin so, dass er vor Ablauf der aktuellen Krankschreibung stattfindet. Schildern Sie dem Arzt Ihre Beschwerden und den bisherigen Krankheitsverlauf. Er wird dann entscheiden, ob eine weitere Arbeitsunfähigkeit besteht und Ihnen eine Folgebescheinigung ausstellen.

  2. Folgebescheinigung: Die Folgebescheinigung dokumentiert die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit und schließt lückenlos an die vorherige AU an. Sie enthält unter anderem das neue Enddatum der Krankschreibung.

  3. Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über die Verlängerung Ihrer Krankschreibung. Die AU muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorgelegt werden. Je nach betrieblicher Regelung kann dies auch elektronisch erfolgen oder per Post geschickt werden. Halten Sie die Fristen unbedingt ein, um Nachteile zu vermeiden.

  4. Krankengeld: Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Informieren Sie sich rechtzeitig über die notwendigen Schritte und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein.

Was tun bei Schwierigkeiten?

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, rechtzeitig einen Arzt aufzusuchen, kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Arztpraxis. Schildern Sie die Situation und besprechen Sie das weitere Vorgehen. In Ausnahmefällen kann unter Umständen eine telefonische Krankschreibung oder ein Hausbesuch vereinbart werden.

Zusammenfassend: Eine rechtzeitige Verlängerung der Krankschreibung ist essentiell, um Lücken in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu vermeiden und den Anspruch auf Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld zu sichern. Planen Sie Ihren Arztbesuch frühzeitig und informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse.