Wie lange kann man sich höchstens krankschreiben lassen?

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Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann unterschiedlich lange dauern. Der Arbeitgeber zahlt bis zu sechs Wochen Lohnfort, danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein – maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die tatsächliche Dauer richtet sich stets nach dem individuellen Krankheitsverlauf.
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Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Ein komplexes Thema

Krankheit zwingt uns oft zur Arbeitsunfähigkeit. Doch wie lange kann diese dauern, bis der Job in Gefahr ist? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn die Dauer der Krankschreibung hängt von verschiedenen Faktoren ab – vom individuellen Krankheitsverlauf über den Arbeitsvertrag bis hin zu den gesetzlichen Regelungen.

Die Rolle des Arbeitgebers und der Krankenkasse:

Zu Beginn trägt der Arbeitgeber die Kosten der Lohnfortzahlung. Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für maximal sechs Wochen. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld. Wichtig ist zu verstehen, dass dies nicht unbegrenzt ist. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld maximal für 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, unabhängig von der Anzahl der einzelnen Krankheitsfälle innerhalb dieser drei Jahre. Eine längere Arbeitsunfähigkeit, die über diese 78 Wochen hinausgeht, stellt eine erhebliche Herausforderung dar.

Individuelle Krankheitsverläufe und deren Einfluss:

Die 78 Wochen sind jedoch nur ein theoretischer Maximalwert. Die tatsächliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird maßgeblich durch den individuellen Krankheitsverlauf bestimmt. Eine schwere Erkrankung, die eine lange Rekonvaleszenz erfordert, kann selbstverständlich deutlich länger andauern als ein leichter grippaler Infekt. Ärzte beurteilen die Arbeitsfähigkeit und stellen entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) aus. Diese Bescheinigungen dienen als Grundlage für die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und später für das Krankengeld der Krankenkasse. Es liegt in der Verantwortung des Arztes, die Arbeitsfähigkeit realistisch einzuschätzen und die Dauer der AU entsprechend festzulegen. Eine frühzeitige Wiedereingliederung, gegebenenfalls in Form einer Teilzeitbeschäftigung, wird in der Regel von beiden Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, angestrebt.

Reha-Maßnahmen und deren Auswirkung auf die Dauer:

Bei länger andauernden Erkrankungen können Reha-Maßnahmen eine entscheidende Rolle spielen. Diese Maßnahmen sollen die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen oder zumindest verbessern. Die Dauer der Reha wird individuell festgelegt und kann sich auf die Gesamtzeit der Arbeitsunfähigkeit auswirken. Während einer stationären Reha-Maßnahme besteht ebenfalls ein Anspruch auf Krankengeld.

Zusätzliche Aspekte:

Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit kann auch durch den Arbeitsvertrag beeinflusst werden. Vereinbarungen zu längerfristigen Lohnfortzahlungen sind möglich, müssen aber explizit im Vertrag festgehalten sein. Auch die Art der Tätigkeit spielt eine Rolle. Bei besonders anspruchsvollen oder körperlich anstrengenden Berufen kann die Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit länger dauern.

Fazit:

Die Frage nach der maximalen Dauer einer Krankschreibung lässt sich nicht mit einer einfachen Zahl beantworten. Der gesetzlich geregelte Maximalzeitraum von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren durch die Krankenkasse bildet lediglich eine Obergrenze. Die tatsächliche Dauer wird maßgeblich von der Art und Schwere der Erkrankung, dem individuellen Krankheitsverlauf und der Möglichkeit von Reha-Maßnahmen beeinflusst. Ein offener Dialog zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Arzt ist unerlässlich, um eine bestmögliche und rechtssichere Lösung zu finden. Bei Unsicherheiten ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ratsam.