Kann der Chef einen Attest ablehnen lassen?
Im Allgemeinen besitzt eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Beweiswert. Kann der Arbeitgeber jedoch stichhaltig nachweisen, dass er an der Erkrankung des Mitarbeiters begründete Zweifel hat, darf er ein Attest für diesen Zeitraum ablehnen.
Kann der Arbeitgeber ein ärztliches Attest ablehnen?
Grundsätzlich besitzt eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Beweiswert. Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit oder Verletzung vorübergehend nicht in der Lage ist, seine Arbeit auszuüben.
Jedoch kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen ein Attest ablehnen, wenn er stichhaltige Gründe dafür hat, an der Erkrankung des Mitarbeiters zu zweifeln. Diese Gründe können unter anderem Folgendes umfassen:
- Medizinische Inkonsistenzen: Wenn das Attest medizinische Informationen enthält, die nicht mit dem Krankheitsbild übereinstimmen oder wenn die Dauer der Krankschreibung nicht angemessen erscheint.
- Frühere Krankmeldungen: Wenn der Arbeitnehmer in der Vergangenheit häufig krankgemeldet war oder wenn es Anhaltspunkte gibt, dass er die Krankschreibung missbraucht.
- Zweifel an der Arbeitsfähigkeit: Wenn der Arbeitgeber concreto Anhaltspunkte dafür hat, dass der Arbeitnehmer trotz der Krankschreibung tatsächlich arbeitsfähig ist.
- Verdacht auf Vortäuschung: Wenn es Hinweise darauf gibt, dass der Arbeitnehmer die Krankheit oder Verletzung vortäuscht.
In solchen Fällen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordern, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen oder eine amtsärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Wenn die zweite Meinung die Krankschreibung bestätigt, muss der Arbeitgeber diese akzeptieren. Wird die Krankschreibung jedoch von der zweiten Meinung oder der amtsärztlichen Untersuchung widerlegt, kann der Arbeitgeber das Attest ablehnen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber die Ablehnung des Attests begründen muss. Er muss nachweisen, dass er stichhaltige Gründe für seine Zweifel hat. Kann er dies nicht, ist die Ablehnung unwirksam und der Arbeitnehmer bleibt weiterhin arbeitsunfähig.
Im Falle einer Ablehnung des Attests hat der Arbeitnehmer das Recht, gegen diese Entscheidung vorzugehen. Er kann sich an die zuständige Krankenkasse oder an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
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