Was steht mir zu bei verspätetem Gepäck?

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Bei verspätetem, beschädigtem oder verlorenem Gepäck bestehen möglicherweise Entschädigungsansprüche. Die Höhe und Art der Entschädigung variieren je nach Fluggesellschaft und Umständen. Ein Musterbrief des ADAC kann bei der Geltendmachung der Ansprüche hilfreich sein.
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Verspätetes Gepäck: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Verspätete Gepäckstücke können eine große Unannehmlichkeit darstellen. Doch was sind Ihre Rechte als Passagier und welche Entschädigungen stehen Ihnen zu?

Entschädigungsansprüche

Bei verspätetem, beschädigtem oder verlorenem Gepäck haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe und Art der Entschädigung variieren je nach Fluggesellschaft und Umständen.

Verspätetes Gepäck

  • Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihr Gepäck innerhalb einer angemessenen Zeit zuzustellen. Was als “angemessene Zeit” gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Strecke und den Zwischenstopps.
  • Sollte Ihr Gepäck mehr als 21 Tage verspätet sein, gilt es als verloren und Sie haben Anspruch auf eine volle Entschädigung.
  • Für Verspätungen unter 21 Tagen haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung für notwendige Ausgaben, wie z. B. den Kauf von Kleidung oder Toilettenartikeln.

Beschädigtes Gepäck

  • Wenn Ihr Gepäck während des Transports beschädigt wird, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.
  • Die Entschädigung ist auf den tatsächlichen Wert des Gepäcks begrenzt.

Verlorenes Gepäck

  • Bei verlorenem Gepäck haben Sie Anspruch auf eine volle Entschädigung für den Wert des Gepäcks und seines Inhalts.
  • Die Entschädigung ist auf ein bestimmtes Limit begrenzt, das von der Fluggesellschaft und dem Reiseziel abhängt.

Ihre Rechte geltend machen

Um Ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Melden Sie das verspätete, beschädigte oder verlorene Gepäck sofort der Fluggesellschaft.
  • Dokumentieren Sie den Vorfall. Machen Sie Fotos vom beschädigten Gepäck und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf.
  • Reichen Sie einen schriftlichen Entschädigungsanspruch bei der Fluggesellschaft ein. Hier kann Ihnen ein Musterbrief des ADAC hilfreich sein.
  • Bewahren Sie Belege für alle Ausgaben auf, die Ihnen aufgrund des verspäteten oder beschädigten Gepäcks entstanden sind.

Fristen

Beachten Sie, dass es Fristen für die Einreichung von Entschädigungsansprüchen gibt. Diese Fristen variieren je nach Fluggesellschaft, betragen aber in der Regel:

  • 7 Tage für verspätetes Gepäck
  • 21 Tage für beschädigtes Gepäck
  • 45 Tage für verlorenes Gepäck

Fazit

Wenn Ihr Gepäck verspätet, beschädigt oder verloren geht, haben Sie bestimmte Rechte und können Anspruch auf Entschädigung haben. Dokumentieren Sie den Vorfall gründlich, reichen Sie einen schriftlichen Anspruch ein und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf. Durch die Kenntnis Ihrer Rechte und das Vorgehen gemäß den oben genannten Schritten können Sie eine angemessene Entschädigung für Ihre Unannehmlichkeiten erhalten.