Wie hoch ist die Entschädigung bei verspätetem Gepäck?

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Verspätet oder beschädigt? Die EU-Fluggastrechte-Verordnung schützt Reisende bei Gepäckproblemen. Bei Beschädigung liegt die Entschädigungsgrenze bei ca. 1385 Euro. Die genaue Summe richtet sich nach den individuellen Umständen und dem Wert des verlorenen oder beschädigten Inhalts.
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Entschädigung bei verspätetem Gepäck: Richtlinien und Verfahren

Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck während des Fluges kann für Reisende eine erhebliche Belastung darstellen. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung bietet jedoch Schutz für Passagiere, die von Gepäckproblemen betroffen sind.

Entschädigung bei verspätetem Gepäck

Bei verspätetem Gepäck haben Passagiere Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Notwendige Ausgaben: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, den Passagieren die Ausgaben für notwendige Artikel zu erstatten, die sie aufgrund des verspäteten Gepäcks kaufen müssen, wie z. B. Kleidung, Toilettenartikel und Medikamente. Der maximale Erstattungsbetrag variiert je nach Fluggesellschaft und Dauer der Verspätung.

  • Pauschalentschädigung: Nach einer bestimmten Frist (in der Regel 21 Tage) haben Passagiere Anspruch auf eine Pauschalentschädigung für das verspätete Gepäck. Der Betrag richtet sich nach der Dauer der Verspätung und der Entfernung des Fluges:

    • Verspätungen von 21 bis 96 Stunden: 20 Euro pro Tag
    • Verspätungen über 96 Stunden: 100 Euro pro Tag

Entschädigung bei beschädigtem Gepäck

Bei beschädigtem Gepäck haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung für den Wert des beschädigten Inhalts. Die Entschädigungsgrenze beträgt gemäß der Montrealer Übereinkunft etwa 1385 Euro.

Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Wert des Gepäckinhalts: Der Wert des beschädigten Inhalts wird durch Rechnungen, Quittungen oder Wertgutachten nachgewiesen.
  • Alter und Zustand des Gepäcks: Die Entschädigung kann reduziert werden, wenn das Gepäck bereits vor der Reise beschädigt oder abgenutzt war.
  • Eigenverschulden des Passagiers: Die Entschädigung kann reduziert werden, wenn der Schaden durch das eigene Verschulden des Passagiers verursacht wurde, z. B. durch unsachgemäße Verpackung.

Schritte zur Geltendmachung einer Entschädigung

Um eine Entschädigung zu beantragen, müssen sich Passagiere wie folgt vorgehen:

  • Anzeige beim Gepäckschalter: Melden Sie das verspätete oder beschädigte Gepäck unverzüglich beim Gepäckschalter der Fluggesellschaft.
  • Schadensmeldung: Reichen Sie eine schriftliche Schadensmeldung ein, die den Schaden detailliert beschreibt und alle relevanten Beweise enthält.
  • Kontakt zur Fluggesellschaft: Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft, um den Status Ihrer Schadensmeldung zu verfolgen und die Entschädigung zu beantragen.

Wichtig:

  • Die Fluggesellschaften haben in der Regel Fristen für die Meldung von verspätetem oder beschädigtem Gepäck. Befolgen Sie die Anweisungen der Fluggesellschaft sorgfältig.
  • Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen auf, die Ihren Antrag auf Entschädigung stützen.
  • Sollten Sie sich mit der Entschädigung nicht zufrieden geben, können Sie die Beschwerde an die zuständige Regulierungsbehörde weiterleiten.