Kann man mit 14 Glühwein trinken?
Jugendschutzgesetze regeln den Alkoholkonsum Minderjähriger streng. Unter 16 Jahren ist Alkohol verboten. Eine Ausnahme besteht für 14- bis 16-Jährige in Begleitung Erwachsener und mit deren ausdrücklicher Zustimmung – jedoch ausschließlich bei nicht-branntweinhaltigen Getränken. Die elterliche Aufsicht bleibt unerlässlich.
Glühwein mit 14: Ein heißes Thema mit kaltem Gesetz
Die kalte Jahreszeit lockt mit dem Duft von Zimt, Nelken und Orangen – Glühweinzeit! Doch wer mit 14 Jahren am Glühweinstand steht, sollte sich vorher genau informieren. Denn die Frage, ob man mit 14 Glühwein trinken darf, ist eindeutig mit nein zu beantworten – zumindest in der Regel.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Alkoholkonsum Minderjähriger streng. Der Konsum alkoholischer Getränke ist für Personen unter 16 Jahren grundsätzlich verboten. Diese Regelung gilt uneingeschränkt, unabhängig vom Ort oder der Begleitung. Dies beinhaltet selbstverständlich auch Glühwein, der trotz seines oft milden Geschmacks Alkohol enthält und dessen Prozentanteil je nach Rezept variieren kann. Ein vermeintlich geringer Alkoholgehalt ändert nichts an der gesetzlichen Lage.
Die oft zitierte Ausnahme: Es existiert eine Ausnahme für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren, die jedoch keinen Glühwein betrifft. Diese Ausnahme erlaubt den Konsum von nicht-branntweinhaltigen alkoholischen Getränken in Begleitung und mit ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Diese Regelung zielt beispielsweise auf schwach alkoholische Getränke wie Bier oder Wein mit sehr niedrigem Alkoholgehalt ab, die jedoch explizit branntwein-frei sein müssen. Glühwein, der in der Regel Wein als Basis verwendet, fällt unter die Kategorie branntweinhaltige Getränke und ist somit von dieser Ausnahme explizit ausgeschlossen.
Elterliche Verantwortung und Konsequenzen: Eltern haften für den Alkoholkonsum ihrer minderjährigen Kinder. Die Bereitstellung von Alkohol für Minderjährige ist strafbar. Auch die Duldung des Alkoholkonsums durch die Eltern kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Konsum von Alkohol durch 14-Jährige birgt zudem erhebliche gesundheitliche Risiken, da der Körper in diesem Alter noch nicht vollständig entwickelt ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Mit 14 Jahren darf man keinen Glühwein trinken. Die Jugendschutzgesetze sind eindeutig und dienen dem Schutz der Heranwachsenden. Ein Verstoß gegen diese Gesetze kann für die Jugendlichen selbst, aber auch für die Erwachsenen, die den Konsum ermöglichen oder dulden, zu unangenehmen Konsequenzen führen. Statt Glühwein bieten sich für 14-Jährige zahlreiche alkoholfreie, aber ebenso leckere Alternativen an, wie zum Beispiel Kinderpunsch oder heiße Schokolade mit Gewürzen. Genießen Sie den Weihnachtsmarkt und die winterliche Atmosphäre ohne Alkohol – es gibt genug andere Möglichkeiten!
#Alkohol#Alter#GlühweinKommentar zur Antwort:
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