Was muss alles in einen durchsichtigen Beutel?

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Flüssigkeiten im Handgepäck müssen in durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeuteln mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter verpackt werden. Diese Beutel müssen bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

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Durchsichtige Beutel am Flughafen: Was gehört rein und was nicht?

Die Sicherheitskontrollen an Flughäfen sind für Reisende oft eine Hürde. Ein wichtiger Bestandteil des reibungslosen Ablaufs ist die korrekte Verpackung von Flüssigkeiten im Handgepäck. Der oft gefürchtete, durchsichtige Plastikbeutel ist dabei nicht nur ein lästiges Accessoire, sondern ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen. Doch was gehört eigentlich alles hinein und was besser nicht? Dieser Artikel klärt auf.

Die Grundregel: Flüssigkeiten im Literbeutel

Die wichtigste Information zuerst: Flüssigkeiten, Gele, Cremes, Sprays, Pasten und Aerosole im Handgepäck müssen in einem einzelnen, durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verpackt werden. Dieser Beutel sollte idealerweise aus stabilem Plastik bestehen und gut verschließbar sein, um ein Auslaufen zu verhindern. Ein durchlöcherter oder beschädigter Beutel führt zu Verzögerungen und im schlimmsten Fall zum Verlust der Flüssigkeiten.

Was gehört in den Literbeutel?

Hier eine Übersicht über gängige Flüssigkeiten, die den Vorschriften unterliegen:

  • Kosmetik: Parfüm, Deodorant, Gesichtscreme, Sonnencreme, Lippenstift, Mascara, Nagellack (auch wenn er schon angetrocknet ist)
  • Hygieneartikel: Zahnpasta, Shampoo, Duschgel, Conditioner, Rasiergel, Lotion
  • Medikamente: Flüssige Medikamente, Salben, Cremes (mit ärztlichem Attest bei größeren Mengen)
  • Getränke: Wasser, Säfte, alkoholische Getränke (in der Regel bis zu 100 ml)

Wichtig: Jede einzelne Flüssigkeitsflasche darf maximal 100 ml fassen. Auch wenn Sie mehrere kleine Flaschen besitzen, die zusammen weniger als einen Liter ergeben, müssen sie alle in denselben Beutel. Die Verwendung mehrerer kleiner Beutel ist nicht erlaubt.

Was gehört NICHT in den Literbeutel?

Einige Substanzen fallen nicht unter die Flüssigkeitsregelung, müssen aber dennoch an der Sicherheitskontrolle gesondert vorgezeigt werden:

  • Medikamente (mit ärztlichem Attest): Größere Mengen an notwendigen Medikamenten müssen durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
  • Babynahrung: Babynahrung in angemessenen Mengen für den Flug ist erlaubt und muss nicht im Literbeutel sein, sollte aber bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
  • Diätnahrung: Ähnlich wie Babynahrung, sind diese Produkte in angemessenen Mengen erlaubt und sollten separat vorgezeigt werden.

Tipp für die Praxis:

  • Packen Sie Ihre Flüssigkeiten bereits zu Hause in den Literbeutel. Das spart Zeit an der Sicherheitskontrolle.
  • Verwenden Sie für die Übersichtlichkeit transparente, wiederverschließbare Beutel mit Reißverschluss.
  • Nehmen Sie nur die unbedingt notwendigen Flüssigkeiten mit.
  • Achten Sie darauf, dass der Beutel gut verschlossen ist und keine Flüssigkeiten auslaufen können.

Die Einhaltung der Flüssigkeitsregelungen ist essentiell für einen reibungslosen Ablauf der Sicherheitskontrolle. Eine gute Vorbereitung spart Zeit und Nerven! Bei Unsicherheiten lohnt sich ein Blick auf die Webseite Ihrer Fluggesellschaft oder des jeweiligen Flughafens.