Welche Strafe bei 2.5 Promille?
Welche Strafe droht bei 2,5 Promille Blutalkoholkonzentration?
Eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,5 Promille stellt eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr dar und hat gravierende rechtliche Konsequenzen. In Deutschland liegt die Grenze für eine Straftat bei 1,1 Promille BAK. Bei einer BAK von 2,5 Promille sind folgende Strafen möglich:
Bußgeld:
Bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 2,5 Promille droht ein Bußgeld in Höhe von 1.200 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg.
Führerscheinentzug:
In der Regel wird bei einer BAK von 2,5 Promille der Führerschein für mindestens 12 Monate entzogen. In Ausnahmefällen kann die Entzugszeit auf bis zu 36 Monate verlängert werden.
Fahrverbot:
Neben dem Führerscheinentzug wird zusätzlich ein Fahrverbot von mindestens 6 Monaten verhängt.
Freiheitsstrafe:
Bei erschwerenden Umständen, wie zum Beispiel einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einer Vorstrafe wegen Trunkenheitsfahrt, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU):
Nach Ablauf der Führerscheinentzugszeit wird in der Regel angeordnet, dass die Person eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren muss. Diese Untersuchung soll feststellen, ob die Person noch geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Zusätzliche Konsequenzen:
Neben den rechtlichen Strafen können eine Trunkenheitsfahrt mit 2,5 Promille BAK auch weitere negative Folgen haben, wie zum Beispiel:
- Höhere Versicherungsprämien
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Soziale Stigmatisierung
Fazit:
Eine Blutalkoholkonzentration von 2,5 Promille ist eine schwerwiegende Straftat mit erheblichen rechtlichen und persönlichen Konsequenzen. Es ist wichtig, sich der Risiken bewusst zu sein und verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen.
#Alkohol#Promille#StrafeKommentar zur Antwort:
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