Kann man eine Abmahnung bekommen, wenn man krank ist?
Eine Abmahnung wegen tatsächlicher Krankheit ist unzulässig. Allerdings drohen Konsequenzen, wenn Arbeitnehmer ihre Krankheit lediglich simulieren. In solchen Fällen stellt das Vortäuschen eine Pflichtverletzung dar, die durchaus eine Abmahnung oder sogar weitergehende arbeitsrechtliche Schritte nach sich ziehen kann. Ehrlichkeit währt hier am längsten.
Krankmeldung und Abmahnung: Wann droht Ärger?
Die Angst vor einer Abmahnung ist für viele Arbeitnehmer allgegenwärtig. Besonders heikel wird es, wenn Krankheit ins Spiel kommt. Die Frage, ob eine Abmahnung wegen Krankheit gerechtfertigt ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn der rechtliche Rahmen unterscheidet klar zwischen tatsächlicher Erkrankung und simulierter Krankheit.
Tatsächliche Krankheit: Eine Abmahnung aufgrund einer tatsächlich bestehenden Erkrankung ist grundsätzlich unzulässig. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit seiner Mitarbeiter zu akzeptieren. Dies setzt natürlich voraus, dass die Krankheit ordnungsgemäß, zum Beispiel durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), dokumentiert wird. Eine fristgerechte Vorlage der AU ist unerlässlich. Versäumnisse hier können zwar zu Unannehmlichkeiten führen, rechtfertigen aber keine Abmahnung, solange die Erkrankung selbst unstrittig ist. Der Arbeitgeber kann lediglich nachfragen, wenn die Dauer der Erkrankung außergewöhnlich lang ist oder Ungereimtheiten bestehen. Eine Weigerung, Informationen zu liefern, kann jedoch zu Konsequenzen führen.
Simulierte Krankheit (Arbeitsunfähigkeitsbetrug): Ganz anders sieht die Situation aus, wenn die Krankheit nur vorgetäuscht wird. Das Vortäuschen einer Erkrankung stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar, die den Arbeitgeber zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen berechtigt. Eine Abmahnung ist in solchen Fällen durchaus denkbar, ja sogar wahrscheinlich. Im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegenden Fällen kann sogar eine Kündigung die Folge sein. Der Arbeitgeber muss den Betrug allerdings beweisen können. Dies ist oftmals schwierig, aber beispielsweise durch Zeugenaussagen, Fotos oder andere stichhaltige Beweise möglich. Die bloße Vermutung reicht natürlich nicht aus.
Grauzone: Grenzgängige Fälle
Es gibt aber auch Situationen, die im Graubereich liegen. Zum Beispiel kann eine unvollständige oder unzureichende Krankschreibung zu Problemen führen. Ähnliches gilt für das Versäumen der Meldepflicht. Auch die Frage, ob man bei leichter Erkrankung arbeiten gehen könnte, wird immer wieder diskutiert. Hier ist der gesunde Menschenverstand gefragt: Eine leichte Erkältung mit Husten und Schnupfen erfordert in der Regel keine Arbeitsunfähigkeit. Schwere Kopfschmerzen oder hohes Fieber hingegen schon. Im Zweifel sollte immer ein Arzt konsultiert werden.
Fazit: Eine Abmahnung wegen tatsächlicher Krankheit ist rechtswidrig. Das Vortäuschen einer Krankheit hingegen stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar, die mit einer Abmahnung oder Kündigung geahndet werden kann. Ehrlichkeit und eine ordnungsgemäße Krankschreibung sind daher im Arbeitsverhältnis unerlässlich. Im Zweifelsfall ist die Beratung durch einen Anwalt oder eine Gewerkschaft ratsam.
#Abmahnung#Fehlzeiten#KrankheitKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.