Was passiert, wenn man sich zu oft krank meldet?

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Bei wiederholten Kurzerkrankungen, die in drei Jahren die 30-Tage-Grenze überschreiten, droht die Kündigung. Auch eine dauerhafte oder anhaltende Arbeitsunfähigkeit kann zu einer Kündigung führen.

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Häufige Krankmeldungen: Ein schmaler Grat zwischen Gesundheit und Jobverlust

Wer kennt es nicht? Eine hartnäckige Erkältung, Rückenschmerzen oder auch mal ein Magen-Darm-Infekt zwingen einen, im Bett zu bleiben und sich vom Arbeitsalltag abzumelden. Doch was passiert, wenn sich diese Krankmeldungen häufen? Die Angst vor dem Jobverlust ist berechtigt, denn zu viele Fehlzeiten können tatsächlich die Kündigung zur Folge haben. Dabei ist die Sachlage komplexer, als die oft zitierte 30-Tage-Regel vermuten lässt.

Zwar dient die “30-Tage-Grenze innerhalb von drei Jahren” häufig als Orientierungspunkt, doch sie ist kein festgeschriebenes Gesetz. Richtig ist: § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) garantiert Arbeitnehmern für die Dauer von bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wiederholen sich diese Krankheitsfälle innerhalb von drei Jahren und überschreiten die kumulierte Fehlzeit 30 Tage, kann dies einen Kündigungsgrund darstellen – muss es aber nicht.

Entscheidend für die Rechtmäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung sind verschiedene Faktoren:

  • Negative Gesundheitsprognose: Der Arbeitgeber muss davon ausgehen können, dass auch zukünftig mit weiteren, erheblichen Arbeitsausfällen zu rechnen ist. Ein einmaliger, längerer Krankheitsfall wiegt hierbei weniger schwer als viele kurze, wiederkehrende Erkrankungen. Gutachten und ärztliche Prognosen spielen eine wichtige Rolle.

  • Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen: Die Fehlzeiten müssen zu einer spürbaren Belastung für den Betrieb führen. Dies kann durch erhöhte Kosten für Ersatzkräfte, Organisationsaufwand oder Produktionsausfälle bedingt sein. Die Größe des Unternehmens und die Vertretbarkeit des Arbeitnehmers sind hier relevant.

  • Interessenabwägung: Gerichtliche Entscheidungen berücksichtigen immer eine Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Soziale Aspekte wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter des Arbeitnehmers und etwaige Bemühungen um eine Genesung fließen in die Beurteilung mit ein.

Neben der Häufigkeit der Krankmeldungen spielt auch die Art der Erkrankung eine Rolle. Eine dauerhafte oder anhaltende Arbeitsunfähigkeit, beispielsweise aufgrund einer chronischen Erkrankung, kann ebenfalls zu einer Kündigung führen. Hierbei ist die negative Gesundheitsprognose oft leichter zu begründen. Allerdings sind Arbeitgeber auch hier verpflichtet, zunächst alle Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung, z.B. durch Umorganisation des Arbeitsplatzes oder Umschulungsmaßnahmen, zu prüfen.

Fazit: Häufige Krankmeldungen können den Job gefährden. Die 30-Tage-Regel ist dabei lediglich ein Indikator, nicht aber das alleinige Kriterium. Arbeitnehmer sollten bei wiederkehrenden Gesundheitsproblemen das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und gemeinsam nach Lösungen streben. Eine frühzeitige Kommunikation und transparente Information über die eigene Gesundheitssituation können helfen, Missverständnisse zu vermeiden und den Job zu sichern. Im Zweifelsfall sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.