Kann man abgemahnt werden, wenn man krank ist?
Bei Krankheit ist eine Abmahnung ausgeschlossen, da Fehlverhalten nicht vorliegt. Dies resultiert daraus, dass Krankheit außerhalb des Einflussbereichs der Arbeitnehmer liegt und sie nicht für ihre Abwesenheit verantwortlich gemacht werden können.
Abmahnungen bei Krankheit: Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen
In Deutschland ist das Arbeitsrecht streng geregelt und schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Maßnahmen des Arbeitgebers. Eine Abmahnung stellt eine schriftliche Rüge dar, die dem Arbeitnehmer Fehlverhalten vorwirft und ihn zur Besserung seines Verhaltens auffordert. Sie kann eine Vorstufe zu weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Kündigung sein.
Fraglich ist, ob auch Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit abwesend sind, abgemahnt werden können. Grundsätzlich gilt: Bei Krankheit ist eine Abmahnung ausgeschlossen, da ein Fehlverhalten seitens des Arbeitnehmers nicht vorliegt.
Krankheit als unverschuldetes Ereignis
Eine Krankheit ist ein unverschuldetes Ereignis, auf das der Arbeitnehmer keinen Einfluss hat. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, gesund zu sein. Sie können daher auch nicht für ihre Abwesenheit aufgrund von Krankheit verantwortlich gemacht werden.
Rechtliche Regelungen
Diese rechtliche Grundlage findet sich in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Demnach hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von sechs Wochen das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen. Die Lohnfortzahlungspflicht entfällt nur, wenn der Arbeitnehmer die Krankheit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dies ist jedoch in der Regel nicht der Fall.
Konsequenzen einer Abmahnung bei Krankheit
Sollte ein Arbeitgeber dennoch eine Abmahnung wegen Krankheit aussprechen, ist diese unwirksam. Der Arbeitnehmer kann sich gegen die Abmahnung mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Im Falle eines erfolgreichen Prozesses kann das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Abmahnung feststellen.
Weitere Besonderheiten
- Fristgerechte Krankmeldung: Obwohl Arbeitnehmer nicht für ihre Krankheit verantwortlich gemacht werden können, müssen sie ihren Arbeitgeber unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. In der Regel ist eine Frist von drei Tagen einzuhalten.
- Nachweis der Krankheit: Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer einen Nachweis über seine Krankheit verlangen, z. B. eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
- Meldepflicht während der Krankheit: Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Kontakt zum Arbeitgeber während der Krankheit aufrechtzuerhalten. Sie müssen sich beispielsweise über den voraussichtlichen Zeitpunkt ihrer Rückkehr informieren.
Fazit
Eine Abmahnung bei Krankheit ist in Deutschland unzulässig. Krankheit ist ein unverschuldetes Ereignis, für das Arbeitnehmer nicht verantwortlich gemacht werden können. Arbeitnehmer müssen sich jedoch unverzüglich krankmelden und den Kontakt zum Arbeitgeber aufrechterhalten.
#Abmahnung#Arbeitsrecht#KrankmeldungKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.