Kann mein Chef mich anrufen, wenn ich krank bin?

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Arbeitgeber dürfen zwar krankgemeldete Mitarbeiter kontaktieren, ein Hausbesuch ist jedoch nicht zwingend erlaubt. Ein Anruf ist zulässig, die Mitarbeitenden sind aber nicht verpflichtet, die Tür zu öffnen. Alternativ empfiehlt der DGB die Kontaktaufnahme über den medizinischen Dienst.
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Kann mein Chef mich anrufen, wenn ich krank bin?

Wenn Sie krank sind und sich bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden, ist es möglich, dass dieser Sie anruft, um sich nach Ihrem Zustand zu erkundigen. Laut deutschem Arbeitsrecht ist es Arbeitgebern grundsätzlich gestattet, kranke Mitarbeiter zu kontaktieren, um deren Gesundheitszustand zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie weiterhin arbeitsunfähig sind.

Darf mein Chef mich zu Hause besuchen?

Ein Hausbesuch durch den Arbeitgeber ist jedoch nicht zwingend erlaubt. Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, ihren Arbeitgebern Zutritt zu ihrer Wohnung zu gewähren, auch wenn sie krankgeschrieben sind.

Wie darf mein Chef mich kontaktieren?

Wenn Ihr Arbeitgeber sich mit Ihnen in Verbindung setzt, ist es am besten, wenn er Sie anruft. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder SMS kann zwar zulässig sein, ist aber möglicherweise weniger persönlich und kann zu Missverständnissen führen.

Muss ich die Tür öffnen?

Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber die Tür zu öffnen, wenn er Sie zu Hause besucht. Sie können Ihren Arbeitgeber jedoch darüber informieren, dass Sie krankgeschrieben sind und nicht in der Lage sind, zu arbeiten.

Alternative Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) empfiehlt Arbeitgebern, kranke Mitarbeiter über den medizinischen Dienst zu kontaktieren. Dies kann dazu beitragen, die Privatsphäre der Mitarbeiter zu schützen und lästige Besuche zu vermeiden.

Schlussfolgerung

Arbeitgeber dürfen zwar kranke Mitarbeiter kontaktieren, um deren Gesundheitszustand zu überprüfen, aber ein Hausbesuch ist nicht zwingend erlaubt. Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, die Tür zu öffnen, können aber ihren Arbeitgeber telefonisch über ihren Krankheitszustand informieren. Alternativ empfiehlt der DGB die Kontaktaufnahme über den medizinischen Dienst.