Wann bekommt man ein Attest vom Arzt?

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Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in der Regel ab dem vierten Krankheitstag benötigt. Drei Tage häusliche Genesung sind ohne Attest möglich. Der Arzt stellt die Bescheinigung aus, sobald die Krankheit ausreichend lange besteht.
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Wann benötige ich ein ärztliches Attest?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist ein vom Arzt ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit vorübergehend nicht arbeitsfähig ist. In Deutschland gelten in der Regel folgende Regeln zur Krankmeldung:

Tage der häuslichen Genesung ohne Attest:

  • Die ersten drei Tage einer krankheitsbedingten Abwesenheit können ohne Attest vom Arbeitgeber entschuldigt werden. Diese Regelung gilt als “häusliche Genesung”.

Erfordernis einer AU-Bescheinigung:

  • Ab dem vierten Tag der Krankheit muss ein ärztliches Attest eingereicht werden, um die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.

Ausnahmen:

  • In bestimmten Fällen kann ein Arzt auch schon vor dem vierten Tag eine AU-Bescheinigung ausstellen, wenn die Krankheit bereits zuvor eine erhebliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit verursacht hat.
  • Bei wiederkehrenden oder chronischen Erkrankungen kann der Arzt AU-Bescheinigungen auch rückwirkend ausstellen.

Ausstellung der AU-Bescheinigung

Der Arzt stellt die AU-Bescheinigung in der Regel aus, sobald die Krankheit ausreichend lange besteht und die ärztliche Diagnose bestätigt wurde. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit wird auf der Bescheinigung angegeben.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind verpflichtet, die AU-Bescheinigung des Mitarbeiters entgegenzunehmen und zu prüfen. Sie können bei berechtigten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eine weitere ärztliche Untersuchung verlangen.

Pflichten des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich bei Krankheit unverzüglich beim Arbeitgeber krankzumelden und die AU-Bescheinigung fristgerecht einzureichen. Bei verspäteter Vorlage kann der Lohn für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gekürzt werden.

Wichtig:

Die Regelungen zur Krankmeldung können je nach Bundesland und Tarifvertrag leicht abweichen. Es ist daher ratsam, sich im Zweifelsfall beim Arbeitgeber oder der zuständigen Krankenkasse zu informieren.