Was zahlt der Arbeitgeber bei Krankenstand?
- Was zahlt der Arbeitgeber im Krankenstand?
- Wie schnell muss man sich beim Arbeitgeber krank melden?
- Kann mich der Arbeitgeber im Krankenstand kündigen?
- Was muss der Arbeitgeber der Krankenkasse melden?
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Krank im Job: Was zahlt der Arbeitgeber wirklich?
Krankheit ist unvorhersehbar und trifft jeden irgendwann. Doch wer trägt die Kosten, wenn man aufgrund einer Erkrankung der Arbeit fernbleiben muss? Die klare Antwort lautet zunächst: der Arbeitgeber. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt diese Situation und schützt Arbeitnehmer vor finanziellen Einbußen in den ersten Wochen der Erkrankung. Aber die Realität ist komplexer als ein simpler “voller Lohn für sechs Wochen”. Dieser Artikel beleuchtet die Details und klärt wichtige Fragen rund um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Die ersten sechs Wochen: Vollständiger Lohn vom Arbeitgeber
Das EFZG verpflichtet Arbeitgeber, ihren Arbeitnehmern bei Erkrankung für maximal sechs Wochen das volle Arbeitsentgelt fortzuzahlen. “Voll” bedeutet hier den Netto-Lohn, abzüglich etwaiger bereits abgezogener Steuern und Sozialabgaben. Dies gilt unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses – auch neue Mitarbeiter sind von dieser Regelung geschützt. Wichtig ist, dass die Krankheitserklärung fristgerecht beim Arbeitgeber eingeht; üblicherweise sollte dies am ersten Krankheitstag erfolgen. Eine ärztliche Bescheinigung ist in der Regel erst nach einer gewissen Frist (oft drei bis vier Tage) erforderlich.
Nach sechs Wochen: Krankenkasse und mögliche Lücken
Nach Ablauf der sechswöchigen Frist greift die Krankenkasse ein – zumindest theoretisch. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld, jedoch in der Regel nicht in voller Höhe des bisherigen Gehalts. Das Krankengeld berechnet sich nach dem individuellen Einkommen der letzten 12 Monate vor der Erkrankung und beträgt in der Regel 70% des Nettoeinkommens, maximal jedoch bis zu einer festgelegten Grenze. Diese Grenze wird jährlich angepasst und ist abhängig vom jeweiligen Bundesland.
Hier lauert ein potenzielles Problem: Die Differenz zwischen dem regulären Nettogehalt und dem Krankengeld trägt der Arbeitnehmer selbst. Diese finanzielle Lücke kann, je nach Einkommenshöhe, erheblich sein und erfordert eine sorgfältige Finanzplanung. Eine private Krankentagegeldversicherung kann diese Lücke schließen oder zumindest deutlich reduzieren.
Ausnahmen und Besonderheiten:
- Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse: Bei sehr kurzen Arbeitsverhältnissen kann die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung eingeschränkt sein.
- Teilzeitbeschäftigung: Das Krankengeld berechnet sich anteilig zum Arbeitsumfang.
- Arbeitsunfälle: Bei Arbeitsunfällen übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten.
- Langzeitkrankheit: Bei länger andauernder Erkrankung sind weitere Regelungen zu beachten, beispielsweise die Möglichkeit von Leistungen der Rentenversicherung.
Fazit:
Das EFZG bietet Arbeitnehmern einen wichtigen Schutz vor finanziellen Einbußen bei Krankheit. Die sechs Wochen volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sind ein wesentlicher Bestandteil dieses Schutzes. Arbeitnehmer sollten sich jedoch bewusst sein, dass nach Ablauf dieser Frist eine finanzielle Lücke entstehen kann. Eine frühzeitige Vorsorge, beispielsweise durch eine private Krankentagegeldversicherung, kann dazu beitragen, diese Lücke zu minimieren und finanzielle Sorgen im Krankheitsfall zu vermeiden. Bei Unklarheiten sollten Arbeitnehmer sich an ihren Arbeitgeber oder die zuständige Krankenkasse wenden.
#Arbeitgeber#Krankenstand#LeistungenKommentar zur Antwort:
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