Was zahlt der Arbeitgeber, wenn man krankgeschrieben ist?

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Krankengeldbetrag: 70% des Bruttogehalts, maximal 90% des Nettoeinkommens. Der Anspruch richtet sich ausschließlich nach der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.
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Krankheitsfall im Job: Was zahlt der Arbeitgeber?

Krankheit im Berufsleben ist ein ungünstiges Szenario, doch die finanzielle Absicherung während der Erkrankung ist gesetzlich geregelt. Dieser Artikel klärt, was der Arbeitgeber bei Krankheit zahlt und welche Faktoren die Höhe des Krankengeldes beeinflussen.

Krankengeld – ein Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung

Grundsätzlich zahlt im Krankheitsfall die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Krankengeld. Der Arbeitgeber selbst ist hier nicht direkt involviert. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% des Bruttogehalts. Diese 70% stellen den wichtigen Grundanspruch dar. Es gibt aber eine absolute Obergrenze. Diese Obergrenze liegt bei 90% des Nettoeinkommens. Wichtig ist, dass die Höhe des Krankengeldes ausschliesslich durch die gesetzliche Krankenversicherungspflicht bestimmt wird. Die Tätigkeit im Unternehmen spielt hier nur bei der Berechnung des Gehalts und der Frage, ob überhaupt ein Anspruch auf Krankengeld besteht, eine Rolle. Arbeitnehmer, die z.B. nicht krankenversichert sind, haben keinen Anspruch auf Krankengeld.

Was der Arbeitgeber leistet

Der Arbeitgeber ist für die Zahlung des Krankengeldes nicht zuständig. Seine Rolle beschränkt sich auf die Meldung der Krankheit an die Krankenkasse und die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen. Die Krankenkasse prüft den Anspruch und zahlt dem Arbeitnehmer das Krankengeld.

Zusätzliche Regelungen und Ausnahmen

Eine weitere wichtige Information: Der Anspruch auf Krankengeld basiert auf der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, nicht auf individuellen Arbeitsverträgen oder anderen Vereinbarungen.

Fazit

Die Höhe des Krankengeldes wird allein durch die gesetzlichen Vorgaben der Krankenversicherung bestimmt. Der Arbeitgeber ist hier lediglich ein Melde- und Dokumentationsorgan. Die Berechnung des Krankengeldes orientiert sich an 70% des Bruttogehalts, jedoch mit einer Obergrenze von 90% des Nettoeinkommens. Es ist wichtig, sich bei Fragen direkt an die zuständige Krankenkasse zu wenden.