Welche Pflichten habe ich bei Krankheit als Arbeitnehmer?
- Hat der Arbeitgeber Einsicht in eine Krankenakte?
- Wie bekommt der Arbeitgeber das Geld von der Krankenkasse?
- Wird die Krankmeldung automatisch an den Arbeitgeber gesendet?
- Wie viele Krankheitstage bezahlt der Arbeitgeber?
- Wann muss man Bescheid sagen, wenn man krank ist?
- Wann muss ich Bescheid geben, dass ich krank bin?
Pflichten eines erkrankten Arbeitnehmers
Als Arbeitnehmer haben Sie im Krankheitsfall bestimmte Pflichten gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Die wichtigste davon ist die unverzügliche Krankmeldung.
Unverzügliche Krankmeldung
Sobald Sie feststellen, dass Sie arbeitsunfähig sind, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. In der Regel bedeutet dies, dass Sie Ihren Arbeitgeber noch am selben Tag informieren, an dem Sie erkrankt sind. Falls dies nicht möglich ist, spätestens am nächsten Werktag.
Die Krankmeldung sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- Ihr Name und Ihre Personalnummer
- Das Datum und die Uhrzeit der Krankmeldung
- Die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit
- Die Gründe für Ihre Arbeitsunfähigkeit
Sie können Ihren Arbeitgeber per Telefon, E-Mail oder persönlich krankmelden. Beachten Sie jedoch, dass mündliche Krankmeldungen nicht immer nachweisbar sind. Es ist daher ratsam, Ihre Krankmeldung schriftlich zu übermitteln.
Beweispflicht der Arbeitsunfähigkeit
Der Arbeitgeber kann von Ihnen verlangen, die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Dies kann durch ein ärztliches Attest geschehen. Der Arbeitgeber trägt in der Regel die Kosten für das Attest.
Mitteilungspflichten während des Krankheitsverlaufs
Auch während Ihrer Arbeitsunfähigkeit sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über den Verlauf Ihrer Krankheit zu informieren. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Verlängerungen bzw. Verkürzungen der voraussichtlichen Krankheitsdauer informieren müssen.
Rechtzeitige Benachrichtigung sichert Lohnfortzahlungsanspruch
Eine rechtzeitige Benachrichtigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit ist wichtig, um Ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung zu sichern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen während der ersten sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit Ihren Lohn weiterzuzahlen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden.
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, kann Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung kürzen oder sogar ganz verweigern. In schwerwiegenden Fällen kann eine verspätete Krankmeldung auch eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung nach sich ziehen.
#Arbeitgeber#Krankmeldung#PflichtenKommentar zur Antwort:
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