Welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer bei Krankheit?
- Hat der Arbeitgeber Einsicht in eine Krankenakte?
- Wie bekommt der Arbeitgeber das Geld von der Krankenkasse?
- Wird die Krankmeldung automatisch an den Arbeitgeber gesendet?
- Wie viele Krankheitstage bezahlt der Arbeitgeber?
- Wann muss man Bescheid sagen, wenn man krank ist?
- Wann muss ich Bescheid geben, dass ich krank bin?
Krankmeldung: Pflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit
Die Arbeitsunfähigkeit ist ein Thema, das Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen betrifft. Während die Erkrankung selbstverständlich im Vordergrund steht, ist die korrekte und rechtzeitige Information des Arbeitgebers ebenso essentiell. Dies schützt beide Parteien vor Missverständnissen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Doch welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer konkret, wenn er arbeitsunfähig wird?
Die unverzügliche Information des Arbeitgebers: Dies ist die wohl wichtigste Pflicht. Ein Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber unverzüglich über seine Arbeitsunfähigkeit informieren, sobald er feststellt, dass er seine Arbeit nicht mehr verrichten kann. „Unverzüglich“ bedeutet in der Regel noch am selben Tag, spätestens aber am nächsten Werktag. Eine bloße Mitteilung an Kollegen reicht dabei nicht aus; die Information muss den Arbeitgeber selbst erreichen. Die Art der Information (Telefon, E-Mail) ist dabei meist dem individuellen Arbeitsverhältnis und den betrieblichen Gepflogenheiten überlassen, sollte aber einen Nachweis der Kontaktaufnahme ermöglichen (z.B. per E-Mail mit Lesebestätigung). Eine schriftliche Information sollte spätestens nachgereicht werden.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Die AU, umgangssprachlich auch “Krankenschein” genannt, ist der entscheidende Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Sie wird vom Arzt ausgestellt und belegt den Zeitraum der Erkrankung und die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit. Die Vorlage dieser Bescheinigung beim Arbeitgeber ist Pflicht. Die Frist hierfür ist gesetzlich nicht exakt festgelegt, hängt aber von den betrieblichen Regelungen ab und sollte innerhalb weniger Tage erfolgen. Ein späterer Eingang kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Es ist wichtig, die Bescheinigung vollständig auszufüllen und gegebenenfalls auch die Diagnosen zu prüfen, denn diese Informationen sind oft vertraulich zu behandeln.
Mitwirkungspflichten: Neben der Information und der Vorlage der AU bestehen weitere Mitwirkungspflichten. So ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich aktiv um seine Genesung zu bemühen. Dies umfasst die Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung und die Befolgung ärztlicher Anweisungen. Die Teilnahme an vereinbarten Reha-Maßnahmen ist ebenfalls verpflichtend. Eine bewusste Verschleierung der Erkrankung oder eine Verweigerung der ärztlichen Behandlung kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, inklusive Kündigung.
Vertraulichkeit: Die Daten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unterliegen dem Arztgeheimnis und dem Datenschutz. Der Arbeitgeber darf die Informationen nur im Rahmen des Arbeitsverhältnisses nutzen und nicht an Dritte weitergeben. Dies schützt den Arbeitnehmer vor Diskriminierung oder Benachteiligung.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Pflichten des Arbeitnehmers bei Krankheit sind klar definiert. Eine rechtzeitige und korrekte Information des Arbeitgebers, die fristgerechte Vorlage der AU und die aktive Mitwirkung an der Genesung sind elementar. Die Einhaltung dieser Pflichten schützt sowohl den Arbeitnehmer vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen als auch den Arbeitgeber vor ungewollten finanziellen oder organisatorischen Belastungen. Im Zweifelsfall sollte man sich frühzeitig an den Arbeitgeber oder gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt wenden.
#Arbeitgeber#Krankmeldung#PflichtenKommentar zur Antwort:
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