Wie kriege ich einen ärztlichen Attest?

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Krankenstände werden digital an Arbeitgeber übermittelt. Patienten erhalten nur auf Wunsch einen Ausdruck. Telefonische Krankschreibungen sind seit dem 7. Dezember 2023 wieder möglich.
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Wie erhalte ich einen ärztlichen Attest

Ein ärztliches Attest bestätigt eine gesundheitliche Einschränkung und kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, z. B. für die Vorlage beim Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder für Versicherungszwecke.

Digitale Krankschreibung

Seit 2022 werden Krankschreibungen in der Regel digital über die elektronische Gesundheitsakte (eGA) an den Arbeitgeber übermittelt. Patienten erhalten auf Wunsch einen Ausdruck.

Befreiung von der digitalen Krankschreibung

Patienten, die keinen Zugang zur eGA haben oder die sich aus anderen Gründen nicht digital krankschreiben lassen möchten, können eine Befreiung von der digitalen Krankschreibung beantragen. Dies muss schriftlich bei der Krankenkasse erfolgen.

Telefonische Krankschreibung

Ab dem 7. Dezember 2023 sind telefonische Krankschreibungen wieder möglich. Allerdings muss die telefonische Krankschreibung durch eine persönliche Vorstellung in der Arztpraxis innerhalb von zwei Wochen nachgeholt werden.

Vorgehen bei einer Krankschreibung

  1. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Arzt. Schildern Sie Ihre Beschwerden und legen Sie gegebenenfalls vorhandene medizinische Unterlagen vor.
  2. Ihr Arzt untersucht Sie und stellt eine Diagnose. Abhängig von der Diagnose entscheidet er, ob eine Krankschreibung erforderlich ist.
  3. Die Krankschreibung wird digital übermittelt. Sie erhalten auf Wunsch einen Ausdruck.
  4. Für eine telefonische Krankschreibung müssen Sie Ihren Arzt anrufen und Ihre Beschwerden schildern. Anschließend erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie innerhalb von zwei Wochen persönlich in der Arztpraxis abholen und unterschreiben lassen müssen.

Hinweis:

  • Falsche oder missbräuchliche Krankschreibungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Arbeitgeber können bei begründeten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eine amtsärztliche Untersuchung verlangen.
  • Krankenkassen können in Einzelfällen eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) veranlassen.