Wie muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich krank bin?
- Wie viele Krankheitstage bezahlt der Arbeitgeber?
- Kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst einschalten?
- Wie viel zahlt der Arbeitgeber, wenn ich krank bin?
- Kann der alte Arbeitgeber herausfinden, wo ich arbeite?
- Wann kommt der Bescheid nach einer Alkoholfahrt?
- Wann kommt der Bescheid fürs Fahrverbot?
Krankmeldung am Arbeitsplatz: So informieren Sie Ihren Arbeitgeber richtig
Krank zu werden ist ärgerlich, besonders wenn es unvorhergesehen passiert. Doch neben dem eigenen Leidensdruck steht die Pflicht, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Wie Sie das am besten und rechtssichersten tun, erfahren Sie hier.
Schnelligkeit ist entscheidend: Die wichtigste Regel bei einer unerwarteten Erkrankung ist: Melden Sie sich so früh wie möglich ab. Ideal ist es, vor Arbeitsbeginn, spätestens aber zu Beginn Ihrer Arbeitszeit, Ihren Arbeitgeber zu informieren. Je später Sie sich melden, desto mehr Unannehmlichkeiten können Sie sowohl für sich selbst als auch für Ihre Kollegen verursachen.
Der richtige Kommunikationsweg: Die gängigste und zuverlässigste Methode ist die telefonische Krankmeldung, gefolgt von einer schriftlichen Bestätigung per E-Mail. Ein Telefonat erlaubt es Ihnen, direkt mit Ihrem Vorgesetzten oder der zuständigen Person zu sprechen und alle wichtigen Informationen schnell und unkompliziert zu vermitteln. Die E-Mail dient anschließend als schriftliche Dokumentation. Achten Sie darauf, dass Ihre E-Mail-Adresse im Unternehmen bekannt ist.
Was die Meldung enthalten sollte:
- Kurze und prägnante Information: “Guten Morgen Herr/Frau [Name des Vorgesetzten], ich melde mich heute, [Datum], krank. Ich werde voraussichtlich [Anzahl] Tage fehlen.”
- Art der Erkrankung (optional): Eine detaillierte Beschreibung ist nicht zwingend erforderlich, eine allgemeine Angabe wie “starker grippaler Infekt” genügt in der Regel. Übertreiben Sie es aber nicht mit zu vielen Details – das bleibt Ihre Privatsache.
- voraussichtliche Dauer der Erkrankung: Eine grobe Schätzung, wann Sie wieder arbeitsfähig sein werden, ist hilfreich für die Planung im Unternehmen. Betonen Sie aber, dass dies eine Schätzung ist und sich der Zeitraum noch ändern kann.
- Kontaktdaten: Geben Sie eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind, falls Rückfragen bestehen.
Wenn ein persönlicher Kontakt nicht möglich ist: In Ausnahmefällen, etwa bei schwerwiegenden Erkrankungen oder Unfällen, kann ein Kollege oder Familienmitglied Sie vertreten und die Krankmeldung übernehmen. Dieser sollte jedoch Ihre Erlaubnis haben und über die wichtigsten Informationen verfügen. Eine nachträgliche schriftliche Bestätigung Ihrerseits sollte in solchen Fällen schnellstmöglich erfolgen.
Was Sie vermeiden sollten:
- Späte oder gar keine Meldung: Dies kann zu Abmahnungen oder gar Kündigungen führen.
- Unnötig detaillierte Schilderung Ihrer Krankheit: Bleiben Sie bei den Fakten.
- Unzuverlässige Kommunikationswege: SMS oder WhatsApp sind in den meisten Unternehmen keine akzeptierte Form der Krankmeldung.
Wichtiger Hinweis: Die konkreten Vorgaben zur Krankmeldung können je nach Unternehmen und Arbeitsvertrag variieren. Informieren Sie sich daher am besten im Vorfeld über die internen Regelungen. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
#Arbeitgeber#Bescheid#KrankmeldungKommentar zur Antwort:
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