Was bekommt man ab 2 Stunden Flugverspätung?

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Zwei Stunden Flugverspätung sind ärgerlich, lösen aber rechtlich keine automatische Entschädigung aus. Die EU-Verordnung greift erst ab drei Stunden Verspätung am Zielort. Für kürzere Verzögerungen bieten Airlines oft freiwillige Kompensationen an, doch ein Anspruch besteht nicht.
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Entschädigungsregelungen bei Flugverspätungen: Was tun ab 2 Stunden Verzögerung?

Flugverspätungen sind ein lästiges Ärgernis, das jedem Reisenden schon einmal widerfahren ist. Während Verzögerungen von bis zu zwei Stunden für Frustration sorgen können, lösen sie nach geltendem Recht noch keine automatische Entschädigung aus.

EU-Verordnung: Entschädigungen ab 3 Stunden Verspätung

Die Europäische Union (EU) hat Vorschriften erlassen, die Fluggesellschaften verpflichten, Passagieren bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und kann zwischen 250 € und 600 € betragen.

Freiwillige Entschädigungen bei kürzeren Verspätungen

Obwohl gesetzlich keine Entschädigung für Verspätungen unter drei Stunden vorgesehen ist, bieten viele Fluggesellschaften aus Kulanz freiwillige Entschädigungen an. Diese können in Form von Gutscheinen, Mahlzeiten oder Zugang zu Flughafenlounges erfolgen.

Wie man eine Entschädigung beantragt

Wenn Sie von einer Flugverspätung von zwei Stunden oder mehr betroffen sind, sollten Sie Folgendes tun:

  • Fordern Sie eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft an: Wenden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder schriftlich an die Fluggesellschaft und beantragen Sie eine Entschädigung.
  • Sammeln Sie Nachweise: Bewahren Sie alle Belege für Ihre Verspätung auf, z. B. Ihre Bordkarte, E-Mail-Benachrichtigungen oder Aussagen von Mitarbeitern der Fluggesellschaft.
  • Seien Sie geduldig: Die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Seien Sie geduldig und bleiben Sie hartnäckig.

Rechtliche Schritte

Wenn Sie mit der angebotenen Entschädigung nicht zufrieden sind oder Ihre Forderung abgelehnt wird, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Sie können eine Beschwerde bei der zuständigen Regulierungsbehörde oder Klage vor Gericht einreichen.

Fazit

Flugverspätungen von zwei Stunden sind zwar ärgerlich, lösen aber rechtlich noch keine automatische Entschädigung aus. Passagiere können jedoch nach Ermessen der Fluggesellschaft freiwillige Kompensationen erhalten. Wenn Sie eine Entschädigung beantragen, ist es wichtig, Nachweise zu sammeln und geduldig zu sein. Bei Ablehnung Ihrer Forderung können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.